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Luzern

Kanton Luzern spricht Machtwort: GLP darf Liste für Stadtratswahlen nicht korrigieren

Vier Stadträte wollte die GLP der Stadt Luzern auf ihre Wahlliste nehmen. Doch nur der Name der eigenen Stadträtin stand darauf. Die Partei darf ihren Fehler nicht korrigieren. CVP und FDP nehmen die GLP in die Pflicht.
Die Wähler in der Stadt Luzern erhalten auf den 29. März eine GLP-Liste mit nur einem Namen darauf. (Dominik Wunderli)

Alexander von Däniken

Es war ein Lapsus mit einmaligen Folgen: Weil die GLP der Stadt Luzern entgegen einer Abmachung mit CVP und FDP nur ihre eigene Stadträtin, Baudirektorin Manuela Jost, auf ihre Liste genommen hat, und den Fehler korrigieren wollte, musste der Kanton eingreifen.

Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) hat nun am Freitagmittag entschieden, dass die GLP für die Wahlen vom 29. März keine korrigierte Liste nachreichen darf. Grundsätzlich wäre ein solcher Entscheid Sache des Stadtrats. Doch dieser ist befangen, wie auch das JSD feststellte.

Kandidaten streichen wäre zulässig

«Eine inhaltliche Anpassung des Wahlvorschlages nach dem Einreichungstermin ist nicht zulässig», hält der Entscheid des JSD fest. Das JSD führt aus, dass zwar eine Bereinigungsfrist gesetzlich vorgesehen ist, diese Bereinigung sich aber auf Formfehler beschränken muss. So kann eine Behörde Namen streichen, wenn ein Ungültigkeitsgrund nach Stimmrechtsgesetz vorliegt - sei dies, wenn die Wählbarkeit nicht gegeben ist oder unleserliche oder ungenügende Kandidatennamen vorliegen.

Weiter können Wahlvorschläge in der Bezeichnung des Wahlvorschlages korrigiert werden, wenn ansonsten Verwechslungen möglich sind. Unter formelle Bereinigungen fallen kleinere Retuschen an der Formulierung des bestehenden Wahlvorschlags oder redaktionelle Präzisierungen, die etwas bereits Vorhandenes klarstellen oder perfektionieren. In jedem Fall geht es um untergeordnete Anpassungen.

Ergänzungen von Namen nicht zulässig

Eine inhaltliche Anpassung eines Wahlvorschlags nach dem Einreichungstermin ist nicht zulässig, so das JSD weiter. Die im Antrag der GLP gewünschte Anpassung gehe über gesetzlich geregelte Situationen für die Bereinigung eines Wahlvorschlages hinaus. Eine Ergänzung um drei zusätzliche Namen auf den Wahlvorschlägen würde einem neuen Wahlvorschlag gleichkommen, hält das JSD fest.

Für einen neuen Wahlvorschlag ist die Frist zur Einreichung abgelaufen und ein solcher Wahlvorschlag müsste gemäss Stimmrechtsgesetz für ungültig erklärt werden.

GLP will anderweitig für Stadträte weibeln

Die städtische GLP ist enttäuscht über den Entscheid, wie sie mitteilt. «Wir akzeptieren diesen Entscheid aber selbstverständlich und stehen zu unserer Verantwortung für den Fehler», sagt GLP-Parteipräsident Marcel Dürr. «Wir werden nun Kommunikationsmassnahmen ergreifen, um den Wählerinnen und Wählern die GLP-Wahlempfehlung für die Stadträte Franziska Bitzi Staub, Adrian Borgula und Martin Merki weiter bekannt zu machen.»

Theoretisch hätte die GLP den Entscheid des Justiz- und Sicherheitsdepartements anfechten können; mit einer Stimmrechtsbeschwerde an den Regierungsrat. Die GLP war aber inhaltlich und zeitlich nicht willens, sich zu wehren. Marcel Dürr sagt auf Anfrage unserer Zeitung:

«Wir haben einen Fehler gemacht und stehen dazu. Jetzt gilt es, das Beste daraus zu machen und die Auswirkungen des Fehlers klein zu halten.»

Was den Fehler betrifft, habe die GLP die Ursache ermittelt. Laut Dürr laufe die parteiinterne Kommunikation überwiegend über eine digitale Plattform. Bei der Übersetzung aufs analoge Papier hätten zwei Personen sich so stark darauf konzentriert, FDP-Stadtrat Martin Merki als Stadtpräsidenten vorzuschlagen (was auch geschah), «dass die übrigen Namen für den Stadtrat untergegangen sind». Die GLP werde nun ein Wahlhandbuch erarbeiten und künftig die Kontrollen mit zusätzlichen Personen verstärken.

FDP-Präsident: «Fehler ist und bleibt gravierend»

Für die CVP und die FDP sind die Reue und Lehren der Grünliberalen ein schwacher Trost. «Der Fehler ist und bleibt gravierend», sagt Fabian Reinhard, Präsident der FDP Stadt Luzern. Am Entscheid des JSD gebe es indes nichts zu rütteln: «Der Entscheid ist gut begründet, richtig und wichtig.» Auch, dass der Stadtrat in den Ausstand trat, sei korrekt gewesen. Nun nehme die FDP die Grünliberalen in die Pflicht:

«Die Kommunikationsmassnahmen müssen weit über die eigene Partei hinausgehen und über alle möglichen Kanälen ergriffen werden – Inserate, Plakate, Internet.»

Auch die städtische CVP pocht darauf, «dass die GLP ab sofort sichtbare Massnahmen ergreift», wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Massnahmen sollen «deutlich belegen», dass CVP-Stadträtin Franziska Bitzi Staub von der GLP unterstützt wird. Wie für die FDP war auch für die CVP der Entscheid des Kantons zu erwarten und nachvollziehbar. Zudem bedankt sich die CVP bei der GLP für die bisherigen Bemühungen.

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