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Luzern

Kanton Luzern nimmt bei Mehrwertabgabe neuen Anlauf

Werden Grundstücke zu Bauland eingezont, muss der Kanton mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Luzern wollte zu viele Eigentümer von der Abgabe befreien – und rechnet nun grosszügiger.
Blick von der Schlösslihalde Richtung Stadt. (Bild: Roger Grütter, 30. April 2019)

Alexander von Däniken

Seit dem 1. Mai gilt im Kanton Luzern ein Einzonungsmoratorium. Verhängt hat es der Bund. Hintergrund: Werden Grundstücke zu Bauland eingezont, muss der Kanton mindestens 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Luzern wollte zu viele Eigentümer von der Abgabe befreien. Aufmerksam wurde das zuständige Bundesamt, weil der Kanton Tessin ähnlich grosszügig geplant hatte - und jemand Einsprache beim Bundesgericht erhob.

Wie der Kanton Tessin rechnete Luzern mit einer Freigrenze von 100'000 Franken. In der neuen Botschaft an das Kantonsparlament schlug der Luzerner Regierungsrat eine Grenze von 50'000 Franken vor. Der Kantonsrat stimmte dem in erster Lesung einstimmig zu.

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