notifications
Luzern

Kanton Luzern muss sich nicht beteiligen an Millionen-Kosten für Ausbaggerung

Die SGV hat die Ausbaggerung im Bereich ihres Werftgeländes selber zu berappen. Dies hat das Luzerner Kantonsgericht entschieden.
Die Plattform bei der Ausbaggerung im Luzerner Seebecken, im Vordergrund ein Nauen. (Bild: Nadia Schärli (9. September 2019) )

(hor) Gemäss dem Urteil vom 1. Februar hätte der Kanton Luzern der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) nur dann einen finanziellen Beitrag an die Kosten der Ausbaggerung zu erbringen, falls sich in der Rechtsordnung dafür eine gesetzliche Grundlage finden würde. Das Bundesrecht und insbesondere das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt kennt jedoch keine entsprechende Rechtsgrundlage, ebenso wenig das Luzerner Recht. Dies teilt das Kantonsgericht mit.

Die Dienststelle Raum und Wirtschaft hat die Ausbaggerung 2019 bewilligt. Der Bewilligung ist jedoch nicht zu entnehmen, dass sich der Uferkanton Luzern an den Kosten für die Ausbaggerung im Bereich des Werftgeländes der SGV beteiligen muss.

Ausbaggerung kostet rund 2,3 Millionen Franken

Die Abtragarbeiten auf dem Seegrund waren nötig geworden, weil sich in den letzten 100 Jahren eine rund ein Meter dicke Schicht Schlamm angehäuft hatte, weshalb die Schiffe gebietsweise den Grund berührt haben. Rund 20000 Tonnen Schlamm wurden mit einem Riesenstaubsauger entfernt, nach Rotzloch transportiert und gesetzeskonform entsorgt.

Bezüglich Kosten waren sich SGV und Kanton uneins. Im Frühjahr 2019 gelangte die SGV an das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern und verlangte, dass sich der Kanton an der Finanzierung der Kosten der Ausbaggerung von rund 2,3 Mio. Franken beteiligen müsse. Der Regierungsrat wies das Gesuch am 14. Februar 2020 ab.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht weitergezogen werden

Kommentare (0)