Das Luzerner Kantonsgericht heisst die Verwaltungsgerichtsbeschwerden der Stadt Luzern sowie der Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon gegen den Finanzausgleich 2020 gut. Die Begründung: Das Finanzdepartement hatte ein Gesetz angewendet, das noch nicht in Kraft war.
Gemäss Urteil muss der Kanton nun die Beträge der Beschwerdeführergemeinden neu festsetzen. Dabei hat er sich an diejenigen Normen zu richten, die bis am 31. Dezember 2019 in Kraft waren.
Auf die restlichen Gemeinden, welche die Finanzausgleichsverfügung 2020 nicht angefochten haben, hat das Urteil gemäss Kantonsgericht keine Auswirkung. Eine entsprechende Beschwerde der Gemeinde Vitznau ist noch ausstehend. (lf)
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