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Über Pachtverträge

Kanton Luzern kann Umwelt- und Klimaziele auch bei verpachteten Landwirtschaftsbetrieben durchsetzen

Wenn möglich ohne Pestizide und ohne übermässige Düngung sollen die Landwirte im Kanton Luzern ihr Land bewirtschaften. So will es die Umwelt- und Klimastrategie. Diese Ziele sollen nun auch für kantonseigenes Land gelten, das verpachtet wird.

Der Kanton Luzern will die Landwirtschaft auf Biodiversität und Klimaschutz trimmen – und seine eigenen Betriebe davon nicht ausnehmen.
Bild: Symbolbild: Boris Bürgisser

In der Luzerner Landwirtschaft ist der Kanton selbst ein Kleinbauer. Nur gerade 0,75 Prozent der betreffenden Fläche werden von kantonseigenen Betrieben genutzt. Zwölf Ganzjahresbetriebe werden verpachtet. Den Pächterinnen und Pächtern wird der Kanton Luzern nun im Rahmen der Möglichkeiten Umwelt- und Klimavorgaben machen können. Das Parlament hat ein Postulat des Stadtluzerner SP-Kantonsrats Hasan Candan mit 71 zu 36 Stimmen teilweise gutgeheissen.

Der Entscheid entsprach der Empfehlung der Regierung. Willi Knecht (SVP, Menznau) forderte hingegen die Ablehnung. Candan verlangte unter anderem, dass der Kanton folgende Kriterien vorschreibt: Reduktion oder Verzicht des Einsatzes von Pestiziden, insbesondere bei Glyphosat, umwelt- und klimafreundliche Bewirtschaftungsformen sowie keine übermässige Düngung, biodiversitätsfördernde Massnahmen und Bewirtschaftung.

Der Regierungsrat will Glyphosat bis auf weiteres erlauben, da es nützlich und zulässig sei, und sieht bei der Biodiversitätsförderung keinen Optimierungsbedarf. Trotzdem wolle man der Vorbildfunktion nachkommen und die Pachtverträge hinsichtlich der Klimaziele überprüfen.

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