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Luzern

Kanton Luzern hat im Kampf gegen die Pflanzenkrankheit Feuerbrand neue Gebiete ausgeschieden

Um den Feuerbrand unter Kontrolle zu haben, gelten im Kanton Luzern neue Bestimmungen.
Der Feuerbrand ist eine bakteriell bedingte Pflanzenkrankheit, die sehr ansteckend ist und vor allem durch die braunen Blätter erkennbar ist.
(Dominik Wunderlii, 17.Juli 2015)

(sb) Die revidierte Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes hat Auswirkungen auf die Bekämpfungsmassnahmen des Feuerbrandes. Sie gilt seit dem 1. Januar 2020. Da die Bakterienkrankheit Feuerbrand, die Kernobst befällt, den Status als Quarantäneorganismus verloren hat, wurden alle Schutzobjekte aufgehoben, teilt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa) in ihrem Newsletter mit.

Damit Gebiete mit optimalen Bedingungen für den Kernobstbau trotzdem noch einen gewissen Schutz vor Feuerbrand erhalten, hat der Kanton Luzern Gebiete mit geringer Prävalenz ausgeschieden. Zur Erklärung: Die Prävalenz sagt etwas über die Krankheitshäufigkeit aus. Sie zeigt auf, welcher Anteil eines bestimmten Gebietes zu einem bestimmten Zeitpunkt von Feuerbrand betroffen ist oder einen Risikofaktor aufweist.

Gebiete im Geoportal erfasst

Unter Gebiete mit geringer Prävalenz fallen zum Beispiel solche mit optimalen agronomischen Bedingungen für den Kernobstanbau. Diese vom Bund genehmigten Gebiete sind im Geoportal erfasst und werden im aktuellen Kantonsblatt publiziert.

Gemäss Lawa gibt es zudem mehrere Änderungen in der Feuerbrandbekämpfung: Bewirtschafter von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Gebieten mit geringer Prävalenz sind verpflichtet, ihre Objekte selber zu kontrollieren. Dies betrifft auch Gemeinden und Besitzer von Feuerbrand-Wirtspflanzen in Siedlungen. Die Bekämpfungspflicht beschränkt sich künftig darauf, dass befallene Pflanzenteile entfernt werden müssen. Das Roden von befallenen Wirtspflanzen ist nicht mehr Pflicht. Es wird empfohlen, auf das Pflanzen von hochanfälligen Obstsorten, Zier- und Wildgehölze in Gebieten mit geringer Prävalenz zu verzichten. Ab 2021 gibt es bei Befall mit Feuerbrand keine Abfindungen für Schäden mehr.

Das Lawa wird stichprobeartig Kontrollen durchführen, um die Umsetzung der Massnahmen zu überprüfen.

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