notifications
Luzern

Kanton Luzern hat bis jetzt 15,6 Millionen ausbezahlt: «Wir geben hier Steuergelder aus, entsprechend sorgfältig gehen wir damit um»

Der Kanton Luzern greift geschlossenen und umsatzgeschwächten Firmen unter die Arme. Er muss aber auch viele Anträge zurückweisen.
Diese Branchen brauchen am meisten Hilfe vom Staat (Bilder: Manuela Jans-Koch, Pius Amrein und Patrick Hürlimann)

Alexander von Däniken

Die staatliche Hilfe sprudelt – noch nicht lange, dafür unter hohem Druck. Seit Ende Januar können Unternehmen, die behördlich geschlossen sind, im Kanton Luzern von insgesamt 40 Millionen Franken profitieren. Und erst seit dem 4. Februar darf der Kanton die ersten Beiträge aus dem 25-Millionen-Franken-Topf an Firmen auszahlen, die eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent geltend machen. In diesen wenigen Wochen sind bereits insgesamt 15,6 Millionen Franken ausbezahlt worden. Dies erklärten Finanzdirektor Reto Wyss und Departementssekretär Heinz Bösch am Donnerstag vor den Medien.

Im Durchschnitt wurden pro Unternehmen 102'000 Franken ausbezahlt. Bewilligt hat der Kanton Luzern bis jetzt Beiträge in der Höhe von 21,1 Millionen Franken. Davon gehen 18,8 Millionen an zwangsgeschlossene Betriebe und 2,3 Millionen an Unternehmen, die geöffnet haben, deren Umsatz aber eingebrochen ist. Zu Letzteren zählen zum Beispiel Reisebüros oder Hotels. Wobei Hotels mit öffentlichen Restaurants auf beide Hilfen zählen können: die unkomplizierte mit einem A-fonds-perdu-Anteil von 100 Prozent für das Restaurant und die etwas aufwendigere, reguläre Hilfe mit einem flexiblen A-fonds-perdu-Anteil. «Über alle Unternehmen gesehen beträgt der A-fonds-perdu-Anteil rund 60 Prozent», sagte CVP-Regierungsrat Wyss.

Ein Drittel der Gesuche zurückgewiesen

Wenig überraschend stammen rund 60 Prozent der 992 bisher eingereichten Gesuche aus der Hotellerie und der Gastronomie. Mit einigem Abstand folgen Gesuche aus dem Handel, während die anderen Branchen bis jetzt nicht signifikant in der Statistik erscheinen. Auffallend ist allerdings die hohe Zahl an zurückgewiesenen Gesuchen. Rund ein Drittel, also 300 Anträge, müssen laut Heinz Bösch überarbeitet werden. Die Gründe sind vielfältig: Die Firmen haben keine Umsätze dokumentiert, eine unlesbare ID- oder Passkopie beigelegt, den Sitz ausserhalb des Kantons, sind nach dem 1. März 2020 gegründet worden, waren schon vor der Krise überschuldet oder sie haben nach fünf Arbeitstagen nicht auf eine Anfrage des Kantons um zusätzliche Informationen reagiert.

Auf Nachfrage zur letzten Begründung sagte Bösch, dass der Kanton schon zuvor Kontakt zu den Firmen aufgenommen habe. Und dass man aus Effizienzgründen auch einmal einen Schlussstrich ziehen müsse. Dieser sei aber nicht definitiv, fügte Reto Wyss an:

«Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, etwas später ein neues Gesuch zu stellen.»

Schliesslich dauere die Pandemie an – und damit tendenziell auch die Not vieler Betriebe.

Wyss und Bösch wurden nicht müde, zu betonen, wie schnell der Kanton auf die Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen reagieren musste – und wie stark er sich auch auf neue Rahmenbedingungen des Bundes einstellen muss. Aktuellstes Beispiel: Der Bundesrat will die Mittel für die Härtefallhilfe auf insgesamt 10 Milliarden Franken erhöhen. Das Parlament wird an der Frühjahrssession darüber entscheiden, die nächste Woche beginnt. Was die Erhöhung für den Kanton Luzern bedeutet, konnte Wyss noch nicht sagen.

Klar sei, dass es jene zusätzlichen Mittel unbedingt brauche, die der Regierungsrat dem Kantonsrat an der März-Session beantragt. Geplant ist eine Aufstockung der Härtefallhilfe für Firmen, die nicht zwangsgeschlossen sind, um weitere knapp 22 Millionen Franken. Geplant ist unter anderem auch ein Nachtragskredit, um den bis jetzt starren Anteil an A-fonds-perdu-Beiträgen auch rückwirkend flexibler zu gestalten. «Das heisst, dass wir alle bereits bewilligten Gesuche nochmals prüfen werden», so Wyss. Mit den Anträgen kommt die Regierung einem Postulat nach, das an der Januarsession von allen Kantonsratsfraktionen eingereicht worden ist.

Wyss: «Wir geben hier Steuergelder aus»

Der politische Weg ist für den nächsten Monat vorgezeichnet; wie sich die Härtefallhilfe entwickeln wird, ist unklar. Je nach Hochrechnung werden rund 200 Millionen Franken benötigt. «Wir sind uns bewusst, dass bis jetzt nicht alles perfekt gelaufen ist. Wir geben für die Unternehmen im Kanton aber unser Bestes», sagte Reto Wyss. Dabei gehe der Kanton so rasch wie möglich vor, müsse aber jedes Gesuch genau überprüfen. «Wir geben hier Steuergelder aus, entsprechend sorgfältig gehen wir damit um.»

Während das Gesuchsprozedere bei zwangsgeschlossenen Betrieben relativ einfach ist, wird bei den offenen, aber umsatzgeschwächten Betrieben mehr verlangt: Die Unternehmen müssen zahlreiche Nachweise einschicken und auch beim Kanton gibt es mehrere Prüfungsschritte. Diese Organisation wird laufend angepasst, wie Heinz Bösch sagte.

«Wir schalten langsam von Not- auf Betriebsmodus.»

Das mache sich bei der Effizienz bemerkbar; statt der am Anfang geschätzten 1 bis 8 Stunden benötige die Bearbeitung eines Gesuchs im Durchschnitt jetzt 3 bis 4 Stunden; je nach Grösse des Unternehmens.

Kommentare (0)