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Existenzsicherung

Kanton Luzern entlastet Menschen mit tiefen Einkommen

Der Luzerner Regierungsrat will Geringverdienende stärker entlasten. Der Kantonsrat unterstützt die Massnahmen, will aber auch deren Wirkung überprüfen.

Der Kanton Luzern will unter anderem die familienergänzende Kinderbetreuung verbessern.
Bild: Symbolbild: Manuela Jans- Koch

Bleibt nach staatlicher Unterstützung mehr Geld übrig als nach einer Erwerbsarbeit, läuft etwas schief. «Arbeit muss sich lohnen», ist das Credo des Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektors, Mitte-Regierungspräsident Guido Graf. Gleichzeitig muss die finanzielle Existenz der Menschen gewährleistet sein. Es ist also ein Austarieren von Abgaben wie Steuern oder Gebühren und Einkunftsmöglichkeiten wie Lohn oder Sozialhilfe. Der Regierungsrat hat sich kürzlich in einem entsprechenden Wirkungsbericht eine gute Note gegeben, was das Verhindern von sogenannten Schwelleneffekten betrifft.

Der Kantonsrat war nun mehrheitlich gleicher Meinung. Und begrüsste auch einzelne Massnahmen, um das System zu verbessern. Mit 63 zu 43 Stimmen wurde die zustimmende Kenntnisnahme beschlossen, was mit 85 zu 21 Stimmen in der Schlussabstimmung bekräftigt wurde. Ein Antrag der SP, Haushalte mit Einkommen bis zur Austrittsschwelle der wirtschaftlichen Sozialhilfe, aber ohne Anspruch derselben, mittels Prämienverbilligung besser zu unterstützen, scheiterte. Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit hingegen hatte mit ihrem Antrag Erfolg, wonach die jetzt ergriffenen Massnahmen auf den nächsten Bericht überprüft werden sollen.

Massnahmen in drei Bereichen

Konkret sieht der Regierungsrat in den nächsten Jahren vor allem drei Verbesserungen vor. Erstens werden die Steuertarife für tiefe Einkommen gesenkt. Im Fokus stehen Einzelpersonen mit einem Bruttojahreseinkommen bis rund 40’000 Franken und Ehepaare bis rund 55’000 Franken Jahreseinkommen. Zweitens werden Haushalte mit bescheidenen finanziellen Verhältnissen bei der individuellen Prämienverbilligung besser entlastet; nämlich durch eine Ausweitung des Bezügerkreises und höhere Beiträge. Drittens sollen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung Qualität, Aufsicht und Finanzierung verbessert und harmonisiert werden.

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