Alexander von Däniken
Rund ein Jahr nach Beginn des ersten Lockdowns zog der Luzerner Regierungsrat am Mittwoch eine Zwischenbilanz zur Unterstützung der Wirtschaft. Diese erweise sich in der Coronakrise als insgesamt robust, erklärten Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) und Wirtschaftsdirektor Fabian Peter (FDP). Stark betroffene Bereiche wie etwa das Gastgewerbe, die Tourismus- und die Veranstaltungsbranche würden allerdings aufgrund der Schliessungen starke Umsatzeinbussen verzeichnen.
Hier greifen Massnahmen wie Kurzarbeitsentschädigung und Härtefallhilfen. Der Kanton Luzern hat bereits 266 Millionen Franken für Härtefallmassnahmen bereitgestellt. Davon 220 Millionen für behördlich geschlossene Betriebe wie etwa Restaurants und rund 46,6 Millionen für nicht behördlich geschlossene Unternehmen. Bis Ende März wurden rund 57 Millionen Franken gesprochen. Um die Krise zu bewältigen, brauche es aber mehr als finanzielle Mittel: Die Regierung helfe darum mit dem im Juni 2020 beschossenen Paket aus kurz-, mittel- und langfristigen Massnahmen den Luzerner Unternehmen bei der Bewältigung der Coronakrise, so Fabian Peter. Zum Paket zählen zum Beispiel gezielte Hilfen für Start-ups oder Tourismusbetriebe.
Kanton will Wirtschaft mit Investitionen ankurbeln
Neben kurzfristigen Hilfen wie Kurzarbeitsgeldern und der Härtefalllösung sind aus Sicht der Regierung auch mittel- und langfristige Massnahmen wichtig, um die Wirtschaft zu unterstützen. Fabian Peter sagt: «Allein mit Geld vom Staat kann man die Wirtschaft nicht retten. Das hat die Coronakrise klar gezeigt: Notkredite ersetzen auf Dauer nicht Angebot und Nachfrage.»
Die Regierung versuche deshalb, das Spiel von Angebot und Nachfrage schnell wieder in Gang zu bringen, etwa mit Investitionen im Hoch- und Tiefbau, mit Massnahmen für die administrative Entlastung der Wirtschaft, mit der Erarbeitung eines neuen Tourismusleitbildes sowie durch das Setzen von wirtschaftlichen Impulsen mit dem Planungsbericht Klima und Energie. «Wir wollen als Kanton bei den Investitionen mit gutem Beispiel vorangehen», so Fabian Peter.
Nichtsdestotrotz bleibe die Härtefallhilfe wichtig, ergänzte Reto Wyss. Erst kürzlich hat die Regierung in eigener Kompetenz weitere 180 Millionen Franken für die behördlich geschlossenen Betriebe bereitgestellt (Ausgabe vom 24. März). Wyss sagte dazu: «Die Unternehmen, die nach wie vor geschlossen sein müssen, werden auch nach Februar weiterhin von uns unterstützt.» Er weist darauf hin, dass die Firmen diesbezüglich nichts unternehmen müssen, dieser Prozess laufe automatisch. Das gelte auch für die nicht behördlich geschlossenen Unternehmen. Anpassungen wie etwa jene durch den Kantonsrat werden automatisch auf sämtliche Gesuche angewendet.
Bis zu 150 Gesuche pro Woche werden beurteilt
Während im Monat Februar im Schnitt pro Woche um die 40 Gesuche durch die Expertengruppe beurteilt werden konnten, sind es aktuell bis zu 150 Gesuche pro Woche. Diese Steigerung hat verschiedene Gründe. Die Gesuche sind gemäss dem Finanzdirektor so gut, dass man von weiteren Forderungen nach Verbesserungen absehen könne. Die Personalressourcen beim Finanzdepartement und beim Beratungsunternehmen BDO seien von einer Handvoll auf rund 40 Experten gestiegen. Und letztlich treffen auch nicht mehr so viele neue Gesuche ein. 1353 sind es bis jetzt insgesamt. 1292 waren es am 22. März.
So konnten laut Reto Wyss bereits 80 Prozent der eingegangenen Gesuche von Restaurants abschliessend behandelt werden. Trotz erhöhter Abwicklungszahl sei sichergestellt, dass die Anträge der Unternehmen genau geprüft werden, um Missbrauch zu vermeiden. Wie lange dauert der Prozess vom Gesuchseingang bis zur Auszahlung? «Unser Zielwert ist ein Monat», sagte Wyss. In komplexeren Fällen könne es auch länger dauern. Was die Arbeit immer wieder erschwere, seien neue Rahmenbedingungen des Bundes. Daran orientiere sich der Kanton jeweils stark: «Wenn der Bundesrat mehr Mittel spricht, tun wir das auch.»