Luzerner Kantonsrat

Jetzt soll eine Kommission über die medizinischen Leistungen im Spital Wolhusen brüten

In allen Luzerner Spitälern muss zwingend eine Grund- und Notfallversorgung angeboten werden: Dieser Grundsatz soll laut der grossen Mehrheit des Kantonsrats im Gesetz verankert werden. Nun soll die Gesundheitskommission die Details klären.
Die Debatte darüber, ob das medizinische Leistungsangebot im Spital Wolhusen im Gesetz festgeschrieben werden soll, wird jetzt die kantonsrätliche Gesundheitskommission führen.
Foto: Bild. Corinne Glanzmann

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
377.-