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Nidwalden

Jagdgesetz: Niemand redet von den Schwänen

Falls die Revision des Jagdgesetzes angenommen wird, hat dies auch einen Einfluss auf die geschützten Höckerschwäne. Die Kantone dürften die Massnahmen zur Bestandesregulierung selber bestimmen. Der Bund wird lediglich noch angehört und kann nur noch Empfehlungen abgeben.
Ein Schwan in der Gegend Aumühle in Ennetbürgen. (Bild: Corinne Glanzmann (Ennetbürgen, 10. April 2018))
Schwan beim Wichelsee.  (Bild: Corinne Glanzmann (27. August 2019))
Werner Müller, Geschäftsführer Birdlife Schweiz.
(Bild: PD)

Philipp Unterschütz

Die Revision des Jagdgesetzes, über die am 27. September abgestimmt wird, erhitzt die Gemüter. Im Mittelpunkt der Diskussion steht der Wolf, dessen Schutz bei einem Ja gelockert würde. Vor diesem Hintergrund geht vergessen, dass Nid- und Obwalden auch im Zusammenhang mit einem anderen geschützten Tier betroffen sind. Seit Jahren kämpfen die beiden Kantone damit, die Population der Höckerschwäne in den Griff zu bekommen.

Mit Bewilligung des Bundes dürfen sie aktuell verschiedene Massnahmen vornehmen, um die Bestände zu regulieren. Dazu gehören das Stechen von Eiern, in Nidwalden aber auch gezielte Abschüsse einzelner Tiere, sofern sie die Flugsicherheit beim Flugplatz Buochs gefährden. Die Landnutzer beklagen, dass die Schwäne durch die Verkotung von Kulturland zu grosse Schäden anrichteten, weil das Gras nicht mehr als Futtermittel brauchbar sei.

An Regulierungsmassnahmen soll sich nicht viel ändern

Bei einem Ja zur Revision des Jagdgesetzes würde sich an den Eingriffen in die Schwanbestände in Nid- und Obwalden nicht viel ändern. Die Schwäne bleiben auch weiterhin geschützt. Jedoch würde laut der Nidwaldner Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser das Verfahren deutlich vereinfacht.

«Bisher mussten wir beim Bund einen Antrag für Regulierungsmassnahmen stellen, und das Bundesamt für Umwelt entschied, ob wir diese durchführen durften oder nicht. Neu wäre das Bundesamt anzuhören, und es könnte eine Empfehlung abgeben. Die Kantone könnten theoretisch auch anders entscheiden», erklärt Karin Kayser. Der Bund sowie bisher auch beschwerdeberechtigte Organisationen könnten Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz (in Nidwalden beim Verwaltungsgericht) einreichen. Kayser sagt:

«Wir müssen bei geschützten Tieren
nach wie vor belegen,
dass die Massnahmen
verhältnismässig sind.»

«Die Massnahmen zur Bestandesregulierung müssten wie bisher verfügt und publiziert werden», ergänzt Cyrill Kesseli, Jagdverwalter des Kantons Obwalden. Die Kantone müssten sich deshalb weiterhin gut überlegen, ob und inwiefern Regulierungsmassnahmen angezeigt seien. «Wir müssen auch künftig nebst dem Bund wie bisher die Schutzverbände mit im Boot haben, wenn wir Massnahmen vornehmen wollen.»

Die Kantone könnten konkreter auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren, so Karin Kayser weiter. «Der Bund musste bisher bei seinen Entscheiden den nationalen Blickwinkel bewahren und konnte so nur immer das Minimum laut Gesetz abdecken», sagt die Nidwaldner Regierungsrätin. Weil mit dem neuen Gesetz die Kantone vorausschauend ihre Bestände lokal steuern könnten und dabei jeder andere Bedürfnisse habe, mindere man das Konfliktpotenzial und erhöhe die Akzeptanz. Dieser Meinung ist grundsätzlich auch Cyrill Kesseli, möchte aber allzu grosse Erwartungen seitens der Landbesitzer dämpfen. «Auch mit der neuen Regelung müssen sich die Kantone bei den Massnahmen immer an die gesetzlichen Vorgaben halten.»

BirdLife: Schwäne können auch ohne Revision reguliert werden

Anders sieht das die Schutzorganisation BirdLife Schweiz. Auf ihrer Website stellt sich die Organisation ganz klar gegen die Revision des Jagdgesetzes und betont, dass die Revision längst nicht nur den Wolf betreffe. «Nein zum missratenen Abschussgesetz» heisst es da. Abschüsse geschützter Tiere mache das neue Gesetz künftig viel leichter, ohne dass diese Tiere je Schäden angerichtet hätten.

Die Revision des Jagdgesetzes bringe für viele Wildtiere wie eben die Höckerschwäne nichts Gutes, sagt BirdLife-Geschäftsführer Werner Müller. «Das heutige Jagdgesetz erlaubt ja bereits die Regulierung der Schwäne, und die Kantone müssen ihre Massnahmen auch künftig verfügen. Eine Revision ist also gar nicht nötig», betont Müller. Dass man bisher keine Rekurse gegen Abschussbewilligungen der Kantone gemacht habe, liege daran, dass es nicht Aufgabe der Schutzorganisationen sei, jeden fraglichen Entscheid vor Gericht zu ziehen. «Die Bestandesregulierung der Höckerschwäne sehen wir nicht als hoch kritischen Fall.» Vielen anderen Tieren drohe aber eine massive Verschlechterung. Je nach Druck von Interessengruppen könnten diverse geschützte Tierarten betroffen sein wie Luchs, Biber oder Graureiher.

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