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Uri

Italiener steht wegen Töfftour ohne Versicherung vor dem Landgericht Uri

Weil er ohne Versicherungsschutz Motorradfahrten gemacht haben soll, muss sich ein in Uri wohnhafter Italiener vor den Schranken des Gerichts verantworten. Der Angeklagte verweist auf die Menschenrechte.

Wer am Dienstag, 18. Juni, genau vor den Schranken des Gerichts stand, ist nicht klar. Landgerichtsvizepräsident Philipp Arnold ging davon aus, dass es sich um den Angeklagten handelt. Dieser selbst sagte, er sei der «Trusty», also eine Vertrauensperson des Angeklagten. Der Oberstaatsanwalt seinerseits nahm nicht an der Verhandlung teil, er war auch nicht dazu verpflichtet.

Der Sachverhalt ist klar: Dem heute 48-jährigen in Uri lebenden Italiener wird vorgeworfen, am 24. Juni 2017 mit seinem Mottorad mit italienischem Kontrollschild ohne gültigen Versicherungsschutz von seiner damaligen Wohnadresse in Hospental nach Chiasso und retour gefahren zu sein. Eine weitere Fahrt mit demselben Motorrad ohne gültigen Versicherungsschutz unternahm der als Schreiner tätige Mann Ende Juni 2017. Diesmal fuhr er von Hospental herkommend auf der Gotthardstrasse in Erstfeld Richtung Altdorf.

Staatsanwalt fordert 40 Tagessätze à 90 Franken

Gemäss Strafbefehl soll dem Beschuldigten dabei klar gewesen sein, dass die italienische Versicherungskarte abgelaufen und er somit nicht berechtigt war, mit dem Motorrad zu fahren. «Die beschuldigte Person hat die Folgen ihres Verhaltens aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nicht bedacht oder darauf keine Rücksicht genommen», heisst es im Strafbefehl. Er soll mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 90 Franken bestraft werden, bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich spricht die Staatsanwaltschaft eine Busse von 900 Franken aus. Mit dem Strafbefehl war der Beschuldigte nicht einverstanden, weshalb er dagegen Einsprache erhob.

Die gestrige Verhandlung zog sich in die Länge, weil eine Dolmetscherin alles von Deutsch auf Italienisch und umgekehrt übersetzen musste. «Der Prozess ist eine grosse Verletzung internationaler Rechte», sagte der Angeklagte respektive dessen «Trusty». An diese und insbesondere die Menschenrechte habe sich auch die Schweiz zu halten, ansonsten werde die Würde des Angeklagten verletzt. Der Landgerichtsvizepräsident konterte: «Die Tat ist in Uri begangen worden und untersteht dem schweizerischen Strafrecht.»

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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