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Luzern

Ist die Verteilung der Departemente durch die Luzerner Regierung rechtens?

Der neu gewählte Regierungsrat Fabian Peter ist für die Rochade in der Regierung mitverantwortlich, obwohl er gar noch nicht im Amt ist. Das ist zulässig, sagt Staatsrechtsprofessor Paul Richli.
Das ist die neue Luzerner Regierung (von links): Paul Winiker, Reto Wyss, Guido Graf, Fabian Peter, Marcel Schwerzmann. Bildungsdirektor Reto Wyss übernimmt das Finanzdepartement von Marcel Schwerzmann, der in die Bildung wechseln muss. (Bild Eveline Beerkircher, Luzern, 19. Mai 2019)
Staatsrechtsprofessor Paul Richli. (Bild: Pius Amrein)

Lukas Nussbaumer

Lukas Nussbaumer

Die Luzernerinnen und Luzerner komplettierten den Regierungsrat am 19. Mai mit der Bestätigungswahl von Paul Winiker (SVP) und Marcel Schwerzmann (parteilos). Zwei Tage später verteilte das Gremium, in das mit Fabian Peter (FDP) im ersten Wahlgang vom 31. März auch ein neuer Kandidat gewählt wurde, die Departemente.

Überraschend entschieden Guido Graf, Reto Wyss (beide CVP) sowie Fabian Peter, Marcel Schwerzmann vom Finanz- ins Bildungs- und Kulturdepartement zu schicken und Reto Wyss den umgekehrten Weg zu ermöglichen. Doch ist dieser am 21. Mai kommunizierte Entscheid rechtens? Schliesslich entschied mit Fabian Peter ein zwar gewählter, aber noch nicht vereidigter Regierungsrat mit – er legt seinen Eid am Dienstag ab. Ausserdem nimmt Peter seine Arbeit erst am 1. Juli auf. Paul Richli, der renommierte Staatsrechtsprofessor und frühere Rektor der Uni Luzern, erklärt die rechtlichen Aspekte.

Kann ein nicht vereidigter und nicht amtierender Regierungsrat bei einer Entscheidung wie der Departementsverteilung mitbestimmen?Paul Richli: Ja, denn es handelt sich um eine Absichtserklärung. Dagegen kann auch niemand ein Rechtsmittel ergreifen.Also gibt es keine rechtlichen Bedenken?Nein. Die Rochade ist ja auch noch nicht umgesetzt. Marcel Schwerzmann arbeitet bis Ende Monat weiter als Finanzdirektor, und Reto Wyss kümmert sich bis dann wie die letzten acht Jahre um Bildungs- und Kulturfragen. Dies ist richtig, weil ihre neue Amtsdauer gemäss Kantonsverfassung am 1. Juli beginnt.Die neue Regierung könnte am 2. Juli, wenn sie ihren formellen Beschluss fasst, aber auf ihre Absichtserklärung zurückkommen?Das ist möglich, auch später und jederzeit. Es braucht im Juli aber nicht einmal mehr einen formellen Beschluss.Ein Rückkommen auf den Entscheid wäre aber zumindest politisch fragwürdig.Das wäre politisch heikel. Das Gremium würde damit ja zugeben, einen falschen Entscheid getroffen und auf öffentlichen Druck reagiert zu haben.
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