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Obwalden

Investitionen in Ökologie sollen sich lohnen

Der Kanton soll über die Besteuerung fördern, dass Unternehmen in ökologische Anlagen wie beispielsweise Photovoltaik investieren.

Photovoltaik-Anlagen wie hier bei der Fanger Kies + Beton AG in Sachseln sollen gefördert werden.
Bild: Bild: PD

Unternehmen könnten Dächer von Gewerbegebäuden für den Aufbau von Photovoltaikanlagen nutzen und so einen Beitrag zur Förderung von alternativen Energien leisten. Zudem würden die Unternehmen damit über eigene Stromquellen verfügen, welche die Abhängigkeit von Marktschwankungen teilweise ausgleichen könnten. Förderungswürdig wären auch weitere ökologische Anlagen wie Heizungen, die nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Diese Überlegungen stellte der Engelberger FDP-Kantonsrat Martin Mahler in einer Motion an, die er mit 23 Mitunterzeichnenden im Januar einreichte.

Um Investitionen in ökologische Anlagen steuerlich zu fördern, sei in entsprechenden Ausführungsbestimmungen vorzusehen, dass die Unternehmen steuerlich anerkannte Rücklagen für anstehende Investitionen in ökologische Anlagen vornehmen könnten, erklärte Mahler. Die Höhe dieser steuerfreien Rücklagen solle sich insbesondere nach den vorgesehenen notwendigen Massnahmen sowie nach der Ertragslage richten. Wenn die Massnahmen aber nicht realisiert würden, müssten die Rücklagen doch versteuert werden.

Regierung ist einverstanden mit dem Anliegen

Mit seiner Idee hat Mahler bei der Regierung offene Türen eingerannt. In ihrer Antwort schreibt sie, dass die Ziele der Motion im Einklang mit dem kantonalen Energie- und Klimakonzept 2035 stehen und sie das Anliegen deshalb unterstütze.

Eine Rückstellung für ökologische Anlagen ist bereits heute steuerrechtlich möglich, falls im betreffenden Geschäftsjahr zumindest mit den konkreten Projektarbeiten bereits begonnen wurde, der entsprechende Aufwand jedoch noch nicht angefallen ist. In der Motion ist jedoch die Rede von Rücklagen in ökologische Anlagen und somit im weiteren Sinn von Rückstellungen für Investitionen in die Sicherheit der Energieversorgung des Unternehmens. «Das energieförderungswürdige Anliegen steht klar im Vordergrund. Dieses Anliegen ist von allgemeinem Interesse und rechtfertigt, dass Rückstellungen oder auch Rücklagen diesbezüglich grosszügig zu gewähren sind», hält die Regierung fest.

Hinzu komme, dass mit diesen Rückstellungen kein Verlust an Steuern verbunden sei. Es finde lediglich eine Verschiebung der Besteuerung statt. Im Umfang der gewährten Rückstellung falle der zukünftige Aufwand, beispielsweise für Abschreibungen, tiefer aus. «Ein positiver Effekt wird zudem für die Förderung der Standortattraktivität von bereits ansässigen Unternehmungen erzielt. Weiter wird das Investitionspotenzial gefördert und somit nicht nur steuerrechtlich, sondern auch volkswirtschaftlich eine positive Wirkung erzielt», zählt die Regierung weitere Vorteile auf.

Die steuerliche Förderung von ökologischen Anlagen unterstütze auch die Umsetzung mehrerer zentraler Massnahmen des kantonalen Energie- und Klimakonzepts 2035.

Der Kantonsrat wird sich am Mittwoch mit der Motion befassen. Die Regierung beantragt, die Motion anzunehmen.

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