Die SVP-Fraktion reichte im Februar beim Kantonsrat eine Kleine Anfrage betreffend Kulturvermittler und Übersetzer ein. Diese sind zum Beispiel am Orientierungsabend für Eltern, deren Kinder neu in Baar eingeschult werden, anwesend und begleiten dort auch Elterngespräche in zehn Sprachen.
Angebot wirft Fragen auf
Bei der SVP-Fraktion wirft dieses Angebot Fragen auf, weshalb sie von der Regierung unter anderem wissen wollte, an welchen kantonalen Schulen solche Dolmetscherdienste in Anspruch genommen werden und wie hoch die Kosten sind. Der Antwort des Regierungsrates ist zu entnehmen, dass an den Kantonsschulen, der Wirtschaftsmittelschule, der Fachmittelschule und den Berufsfachschulen keine Kulturvermittler und Übersetzer beigezogen werden.
Einzig das Amt für Brückenangebote greift auf solche Personen zurück. Als Grund gibt die Regierung an, dass beim Integrationskurs fast alle Erziehungsberechtigten nicht Deutsch sprächen und auch beim kombinierten Brückenangebot und dem schulischen Brückenangebot viele Jugendliche einen Migrationshintergrund hätten. «Bei Elterngesprächen ist es oft unabdingbar, dass mit den Eltern direkt kommuniziert werden kann, da diese in den Entscheidungsprozess eingebunden werden müssen.»
1500 Franken im Jahr für Übersetzerdienste
Übersetzungs-Dienstleistungen wurden in den letzten vier Jahren 44 Mal in Anspruch genommen, am meisten für Portugiesisch (17 Mal), Tamilisch (9 Mal) und Spanisch (5 Mal). Für das Amt für Brückenangebote beläuft sich der finanzielle Aufwand für die Dolmetscherdienste im Jahresdurchschnitt auf 1500 Franken bei rund 220 Lernenden, heisst es in der Antwort der Regierung. Dies ergibt gerundet einen Betrag von 7 Franken pro Lernenden, die Kosten werden durch den Kanton übernommen. Eine Überwälzung dieser Kosten auf die Eltern, wie es die SVP in der Kleinen Anfrage in Erwägung zieht, würde laut Regierung das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraussetzen, was durch sprachliche Barrieren behindert würde.
Das Schlüsselpersonenprojekt mit Kulturvermittlern in Baar belief sich in der Pilotphase 2017 auf 12762 Franken; 2018 waren 8000 Franken budgetiert. Die Kosten werden laut Regierung hälftig durch den Bund und durch die Gemeinde getragen. Im Vorstoss fragt die SVP-Fraktion auch nach den Absichten des Regierungsrates, die Aufwände für Kulturvermittler und Übersetzer an gemeindlichen Schulen den Erziehungsberechtigten in Rechnung zu stellen. Dies geht nach Meinung der Regierung nicht, da keine ausreichende gesetzliche Grundlage vorliege. «Es ist davon auszugehen, dass der Anspruch auf unentgeltlichen Grundschulunterricht auch Kulturvermittelnde und Übersetzende erfasst», schreibt die Regierung und beruft sich auf die Bundesverfassung.
Fraktion zieht weiteren Vorstoss in Betracht
Bei Kantonsrat Beni Riedi (SVP/Baar), der die Kleine Anfrage im Namen der SVP-Fraktion eingereicht hat, sorgt der letzte Punkt für Kopfschütteln. «Ich finde es wichtig, dass der Kanton eine gesetzliche Grundlage schafft. Die Gemeinden sollen die Kosten an die Eltern weiterverrechnen können.» Riedi ist der Meinung, dass besonders Eltern, die Dolmetscherdienste über mehrere Jahre in Anspruch nehmen, diese aus der eigenen Tasche begleichen sollen. So werde ein Anreiz geschaffen, Deutsch zu lernen. Die SVP-Fraktion prüft, in Form eines weiteren Vorstosses eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. (ls)