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Obwalden

In Nidwalden soll deutlich mehr Geld für die Prämienverbilligung zur Verfügung gestellt werden

Der Landrat berät am Mittwoch über die Prämienverbilligung. Im Zentrum steht die Vorgabe des Bundes, dass die Prämien der Kinder um 80 statt 50 Prozent verbilligt werden. Doch nun kommt noch ein weiteres Anliegen dazu – und damit Mehrkosten in Millionenhöhe.
Karen Dörr, Vorsteherin des Nidwaldner Gesundheitsamts. (Bild: PD)

Christian Glaus

Es ist unbestritten: Der Kanton Nidwalden muss sein Gesetz zur Prämienverbilligung anpassen. Nötig ist dies, weil der Bund die Vorgaben geändert hat. Die Prämien der Kinder müssen neu um mindestens 80 statt 50 Prozent verbilligt werden. Die Kantone haben bis 2021 Zeit, um dies umzusetzen. Die Mehrkosten belaufen sich dabei für den Kanton Nidwalden auf rund 700'000 Franken (wir berichteten).

Nun haben die Kommissionen des Landrats die Teilrevision des entsprechenden Gesetzes beraten, am Mittwoch kommt die Vorlage ins Parlament. Die Anpassungen ans Bundesrecht werden dabei kaum zu grossen Diskussionen führen. Anders zwei Punkte, die gar nicht Teil der regierungsrätlichen Vorlage waren. Es geht dabei einerseits um die Senkung der Einkommensobergrenze für die Prämienverbilligung bei Kindern. Heute haben Eltern mit einem Einkommen von bis zu 120'000 Franken Anspruch. Dabei wird allerdings insbesondere das Reineinkommen berücksichtigt, nicht das Bruttoeinkommen. Dies hat zur Folge, dass auch Familien mit einem Einkommen bis 150'000 Franken Prämienverbilligung beantragen können, wie die Finanzkommission in ihrem Bericht schreibt.

100'000 Franken als Einkommensgrenze

Diese Familien seien «nicht die Zielgruppe der Prämienverbilligung» - und sollen deshalb künftig nicht mehr unterstützt werden. Die Finanzkommission schlägt mit 8:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen vor, den Grenzwert auf neu 100'000 Franken zu senken. Diesen Antrag unterstützt auch die Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS). Wenn der Grenzwert gesenkt wird, werden einige Familien ihren Anspruch auf Prämienverbilligung verlieren, sagt Karen Dörr, Vorsteherin des Nidwaldner Gesundheitsamts. Die Kosten für die Prämienverbilligung würden um rund 550'000 Franken reduziert. Fraglich ist, ob dieses Geld eingespart oder zu Gunsten kleinerer Einkommen umverteilt werden soll.

Bereits in der Vernehmlassung war die Senkung des Grenzwerts ein Thema. Der Regierungsrat lehnte dieses Anliegen allerdings ab. Bei genauerer Prüfung habe sich gezeigt, dass die Auswirkungen gering seien. Es gebe bessere Möglichkeiten, um die Verteilung der Mittel zu steuern. Dazu gehöre die Richtprämie, welche vom Regierungsrat jährlich festgelegt wird und sich an der vom Bundesamt für Gesundheit ermittelten Durchschnittsprämie orientiert. Die Richtprämie wird zur Berechnung der Prämienverbilligung benötigt. Ebenfalls eine grössere Wirkung erziele die Anpassung des Selbstbehalts.

Kommission will Selbstbehalt senken

Und genau hier setzt die Kommission FGS an. Der Selbstbehalt berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person und wird zur Ermittlung des Anspruchs auf Prämienverbilligung herangezogen. Gemäss Gesetz kann der Regierungsrat den Selbstbehalt zwischen 7 und 12 Prozent festlegen – abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. In den letzten Jahren schwankte dieser zwischen 11 und 12 Prozent. Nun will die FGS die Bandbreite des Selbstbehalts auf 7 bis 11 Prozent reduzieren. Dieser Antrag fand in der Kommission mit 6:3 Stimmen eine Mehrheit. Eine Reduktion auf maximal 10 Prozent Selbstbehalt wurde mit 4:5 Stimmen knapp abgelehnt. Karen Dörr sagt:

«Jede Senkung des Selbstbehalts um 1 Prozent führt zu Mehrkosten von rund einer Million Franken.»

Der Landrat müsse sich bewusst sein, dass er bei einer Anpassung schliesslich im Budget mehr Geld zur Verfügung stellen müsse. Auf die Anzahl der Bezüger der Prämienverbilligung habe der Selbstbehalt vermutlich keinen grossen Einfluss, sagt Dörr. Es könne aber pro Person mehr Geld ausbezahlt werden. Interessant ist dabei zu sehen, wie sich die durchschnittliche Prämienverbilligung entwickelt hat. Pro Bezüger wurden 2017 im Schnitt 1665 Franken ausbezahlt (Schweiz 2025 Franken). 2007 waren es in Nidwalden 697 Franken (Schweiz 1506 Franken). Allerdings wurde per 2014 im Kanton Nidwalden der Kreis der Prämienbezüger stark verkleinert, um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Heute muss in Nidwalden ein Haushalt etwa 11 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien ausgeben. Zum Vergleich: Schweizweit liegt dieser Wert bei 14 Prozent.

Kommission lässt sich von Folgen der Pandemie nicht beeindrucken

Ob der Landrat den Änderungen zustimmt, wird sich am Mittwoch zeigen. Bekanntlich hat die Coronakrise grosse Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Kantone. Die Kommissionen haben das Geschäft Ende Juni und Anfang Juli beraten. Ruedi Waser-Niederberger, Präsident der FGS, sagt: «In der Kommission wurde darüber diskutiert, ob sich der Kanton die Mehrausgaben leisten kann.» Eine Mehrheit kam zum Schluss, dass es eine wichtige Aufgabe ist, die sozial schwächeren Bürger über die Prämienverbilligung zu unterstützen. Folgt der Landrat den Anträgen der Kommissionen, müsste Nidwalden 2021 zwischen 18,2 und 19 Millionen Franken für die Prämienverbilligung ausgeben.

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