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Zug

In Neuheim könnte es eine wertlose Abstimmung geben

Am Sonntag, 24. November, wird das Dorf an einer Urnenabstimmung über die neu einzuführende Gemeindeordnung befinden. Die SVP geht beim Regierungsrat dagegen vor und argumentiert dabei mit bedeutungsschweren Begriffen.
Die Neuheimer Stimmbürger befinden am 24. November über die Gemeindeordnung (Bild: Werner Schelbert (Neuheim, 11. April))

Raphael Biermayr

Die SVP will verhindern, dass am Sonntag in Neuheim über die Gemeindeordnung (GO) abgestimmt wird – oder aber das Ergebnis für ungültig erklären lassen. Sie hat eine entsprechende Beschwerde beim Kanton eingereicht. In einer Medienmitteilung, unterzeichnet vom Interims-Parteipräsidenten Emil Schweizer, begründet die Partei ihr Anliegen mit dem mangelnden Einbezug der Bevölkerung. Es sei unmöglich gewesen, sich im Vorfeld eine Meinung zu bilden, weil es keine Informationsveranstaltung gegeben hat.

Die Parteien hätten zudem keine Parole ausgeben können, weil die finale Fassung der GO erst mit den Abstimmungsunterlagen verschickt worden sei. Allerdings: Die Parteien und andere Interessengruppen konnten sich bereits im Jahr 2016 in der Vernehmlassung zum GO-Entwurf äussern, der auf einer Musterordnung basierte.

Der Gemeinderat hält sich zurück

Die SVP wirft dem Gemeinderat in der Mitteilung im Allgemeinen vor, sich «in höchstem Masse undemokratisch» zu verhalten. Das ist eine schwere Unterstellung, die das angesprochene Gremium aber offenbar unwidersprochen hinnehmen muss: «Der Gemeinderat erachtet die Beschwerde als unbegründet, kann sich dazu jedoch nicht näher äussern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt», schreibt Gemeindepräsident Roger Bosshart (FDP). Die SVP argumentiert in ihrer Beschwerde im Weiteren, dass die Abstimmung über eine GO in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen würde. Sie stützt sich dabei auf das kantonale Gemeindegesetz, indem es unter Paragraf 69 heisst, dass die Versammlung die Befugnisse hat, die Gemeindeordnung zu erlassen. Das Ziel der Partei dürfte es sein, dass sich die Bevölkerung im Rahmen einer Gemeindeversammlung zu den Geschäften äussern kann.

Schliesslich verstosse die Gemeinde auch gegen das Wahl- und Abstimmungsgesetz, weil die Vorlage zur Abstimmung vom Sonntag keine Gegenargumente beinhaltet. Das Ganze ist anscheinend nicht aussichtslose Paragrafenreiterei. Jedenfalls beschäftigt sich die zuständige kantonale Direktion des Innern mit der Beschwerde, die bereits Anfang November bei ihr einging.

Die Abstimmung vom Sonntag wird stattfinden, wie es auf Nachfrage von Frau Landammann Manuela Weichelt (ALG) heisst. Der Regierungsrat werde «voraussichtlich noch dieses Jahr» darüber befinden. Was, wenn das Ergebnis der Abstimmung aufgehoben würde? «Das Geschäft müsste erneut den Stimmberechtigten vorgelegt werden», schreibt Weichelt – ob an der Urne oder an der Gemeindeversammlung war nicht in Erfahrung zu bringen.

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