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Zug

In Hünenberg sind Betreuungsgutscheine eingeführt worden

Sie sollen das Familienbudget entlasten.
Maximal 240 Betreuungstage werden abgedeckt. B (Bild: Matthias Jurt)

Vanessa Varisco

In verschiedenen Gemeinden des Kantons Zug wurden bereits Betreuungsgutscheine eingeführt. Es handelt sich dabei um finanzielle Beiträge der Gemeinde an Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in einer anerkannten Kita. Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist dabei abhängig vom Betreuungspensum des Kindes, dem Erwerbspensum der Erziehungsberechtigten und dem Einkommen. Baar und die Stadt Zug etwa haben dieses System schon länger eingeführt.

Nun zieht auch die Hünenberg nach. Die Gemeinde im Ennetsee gab bereits 2018 bekannt, dass solche Gutscheine eingeführt werden sollen. Der Gemeinderat folgte damit dem Antrag der Ad-hoc-Kommission «Finanzierung Kinderbetreuung», welche für diesen Systemwechsel plädierte. Zugelassen im System für Betreuungsgutscheine sind in Hünenberg die Kinderkrippe Teiki, die Kita Ennetsee und die Kita ZugWest.

Betreuung der Schulkinder wird vergünstigt

Mittlerweile sind die Details ausgearbeitet, wie auf der Gemeindewebsite zu lesen ist. Jener ist auch zu entnehmen, dass nicht jeder Anspruch auf die Betreuungsgutscheine hat. Ab einem Reinvermögen über 350 000 Franken erfolgt keine Subventionierung mehr.

Die Betreuung der Schulkinder wird ausserdem durch Beiträge der Gemeinde vergünstigt. Anlaufstelle für eine Anmeldung ist der Verein Familie plus Hünenberg. Weitere Details zu den Betreuungsgutscheinen sind in der Verordnung betreffend Finanzierung familienergänzender Kinderbetreuung nachzulesen.

Zu entnehmen ist der Verordnung etwa, dass die Betreuungsgutscheine nicht höher sein dürfen als der vereinbarte Tarif der Kindertagesstätte abzüglich der minimalen Kostenbeteiligung. Ausserdem: «Mit den Betreuungsgutscheinen werden maximalen 240 Betreuungstage abgedeckt.» Ausbezahlt wird die finanzielle Unterstützung monatlich im Voraus. In Ausnahmefällen kann eine Direktzahlung an das jeweilige Betreuungsangebot erfolgen.

In Einzelfällen ausserkantonal

Grundsätzlich werden Gutscheine für Betreuungsangebote wie Kinderkrippen ausgestellt, die über eine Betriebsbewilligung der Standortgemeinde verfügen. Die zuständige Abteilung kann aber in begründeten Einzelfällen Gutscheine für ausserkantonale Angebote ausrichten.

Gemeindliche Kinderkrippen, die sich dafür interessieren, für Betreuungsgutscheine anerkannt zu werden, könnten sich bei der gemeindlichen Abteilung Soziales und Gesundheit melden, heisst es in der Mitteilung abschliessend.

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