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Luzern

In einen Schacht gestürzt: Niemand fühlt sich verantwortlich

Auf einer Baustelle kam es vor sieben Jahren zu einem tragischen Unfall. Seither ist ein Mann arbeitsunfähig. Vor dem Bezirksgericht Kriens wird nun darüber gestritten, ob ein Schacht ordnungsgemäss gesichert war.

Vor dem Krienser Bezirksgericht mussten sich am Montag ein Bauleiter, der damalige Vorarbeiter und der Chefpolier als Beschuldigte verantworten. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde vorgeworfen. Sie streiten dies ab. Auf der anderen Seite ist der Privatkläger, der seit einem Sturz in einen Schacht arbeitsunfähig ist. Der Unfall geschah am 13. Oktober 2013.

«An den Unfall kann ich mich noch gut erinnern», sagt der Privatkläger dem Einzelrichter. Der Mann wollte an einem Fenster Winkeleisen montieren, er stürzte und fiel in einen fünf Meter tiefen Schacht. Wie es genau zum Sturz kam, das weiss er nicht mehr. Er habe aber vor dem Sturz beim Bauleiter verlangt, dass der Schacht gesichert werde.

Auf die Frage, ob es sich dabei um den Herrn hier im Gerichtssaal handle, sagte der Privatkläger, er könne nicht sagen, ob es dieser oder ein anderer Mann gewesen sei. Es sei ein Bauleiter gewesen. Der anwesende Bauleiter sagte: «So sympathisch er ist, ich sehe ihn hier zum ersten Mal.»

Aussagen gegen Aussagen

Es konnte nicht schlüssig geklärt werden, ob der Schacht gesichert war oder nicht. Die Beschuldigten gaben an, er sei gesichert gewesen, dies habe der Sicherheitsbeauftragte auch so in seinem Protokoll vermerkt. Man sei sich deshalb auch so sicher, weil am Mittwoch, dem Tag vor dem Unfall, Gallustag gewesen sei. Und besonders an Feier- wie auch Wochenenden sei eine abgesicherte Baustelle extrem wichtig und werde deshalb besonders kontrolliert.

Die Vermutung, dass die Fensterbauer selber die Sicherheitsbalken entfernt hätten, um einen besseren Zugang zu haben, wurde vom Privatkläger verneint. Der Verteidiger des damaligen Chefpoliers vertrat die jedoch Theorie, dass unter Zeit- und Gelddruck die Sicherungen zwecks mehr Platz eigenhändig von der Fensterbautruppe entfernt worden seien.

Und er merkte an, dass einer aus dieser Fensterbautruppe sich sogar geweigert habe, die Winkeleisen am Fenster zu montieren. Er habe Folgendes zu Protokoll gegeben: «Das ist zu gefährlich und grenzt an Selbstmord, das mach ich nicht.» Daraufhin habe der Privatkläger trotz der Warnungen die Montage selber vorgenommen. Er sei dabei grobfahrlässig umgegangen und hätte so den Unfall selbst verursacht, so der Verteidiger des Chefpoliers.

Vorarbeiter habe Chefpolier auf Fehlplatzierung hingewiesen

Der Verteidiger des Vorarbeiters sagte: «Auf einer Baustelle ist jeder für die Sicherheit verantwortlich.» Er machte geltend, dass sein Mandant bei der Anlieferung der Fenster die Männer darauf hingewiesen habe, dass die Fenster an einem anderen, vorbereiteten Platz, deponiert werden sollten. Doch darauf hätten sich die Lieferanten nicht eingelassen und abgeladen. Darauf hin hätte sein Mandant ein Foto gemacht und dieses dem Chefpolier gezeigt, um die Fehlplatzierung zu beweisen.

Er sei in seiner Position als Vorarbeiter nicht dafür verantwortlich, so der Verteidiger und deshalb frei zu sprechen. Auch hätte die Staatsanwaltschaft nicht begründen können, wie sein Mandant den Unfall hätte verhindern können. Die Staatsanwaltschaft sei insgesamt ihrer Beweispflicht nicht ansatzweise nachgekommen.

Ohne Polizei und Sanität

Als der Mann in den Schacht stürzte, wurde er von seinen Kollegen von der Fensterbautruppe in den Firmenbus verfrachtet und ins Spital gebracht. Es wurde weder Polizei noch Sanität gerufen.

Die Verteidigerin des Privatklägers sagt dazu: «Unfallhilfe sieht anders aus.» Doch für den Verteidiger des Chefpoliers war klar: «Sie hatten Angst vor Konsequenzen.» Eine übliche Tatortermittlung konnte so nicht vollzogen werden. Auch dass der Privatkläger den Schacht nicht selber gesichert habe, deute auf den enormen Zeitdruck hin, unter dem die Fensterbautruppe gestanden hätte.

Ein Armutszeugnis für die Versicherungen

Die Verteidigerin des Privatklägers merkte gleich zu Beginn an, dass es nur zu einem Gerichtsfall gekommen sei, weil keine Haftpflichtversicherung zahlen wollte und sich alle einer gütlichen Einigung verweigerten. Sie bleibt in ihren Ausführungen dabei, dass der Bauleiter, wie auch die anderen beiden Angeklagten, schuldig zu sprechen seien. Sie verweist auf drei glaubwürdige Zeugen, die unabhängig voneinander aussagten, dass der Schacht nicht gesichert gewesen sei.

Das Urteil vom Bezirksgericht Kriens wird den Parteien schriftlich im Dispositiv zugestellt.

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