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Zug

In der Weihnachtsnacht zugeschlagen und das Opfer aufs Bahngleis geworfen

Wegen einer mutmasslichen Beleidigung prügelten und traten drei junge Männer auf einen vierten ein und verletzten diesen. Die Tat geschah an einem Bahnhof im Kanton Zug.

Kurz nach 1 Uhr in der Nacht des 25. Dezembers 2020 gerieten auf einem Bahnhof im Kanton Zug mehrere Männer im Alter zwischen 18 und 20 Jahren in einen Streit. Auslöser war laut Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft eine mutmassliche Beleidigung eines Mannes durch einen anderen. Der Beleidigte schlug daraufhin dem Mann die Faust mit voller Wucht ins Gesicht. Danach deckte er den Mann mit weiteren Schlägen ins Gesicht und auf den Körper ein.

Nachdem sich der Schläger etwas beruhigte, haben seine Kollegen gemäss Strafbefehl begonnen, das Opfer herumzustossen und es mit Fäusten und Tritten «mit mittlerer Wucht» zu malträtieren, bis das Opfer zu Boden ging.

Tritte an den Kopf sowie in den Bauch und Rücken

Als das Opfer am Boden lag, traten die Angreifer diesem «jeweils unterschiedlich wuchtig gegen Kopf, Rücken und Bauch». Der am Boden liegende Mann versuchte seinen Kopf mit den Armen zu schützen, gleichzeitig aber auch sich zu wehren. Er trat, auf dem Boden liegend, mit den Füssen nach seinen Angreifern.

Dem Opfer gelang es, sich nach einigen Schlägen aufzurichten und zu fliehen. Der Haupttäter, der Beleidigte, rannte ihm nach, packte ihn und warf ihn aufs Gleis. Dort schlug das Opfer hart mit dem Oberkörper auf. Er wurde von unbeteiligten Personen vom Gleis geholt. Laut Strafbefehl bestand für das Opfer «keine unmittelbare Lebensgefahr».

Das Opfer erlitt Prellungen im Gesicht, sowie blutende Wunden an Kopf und Nase. Ebenso erlitt der Mann Prellungen am Körper. Während längerer Zeit schmerzten ihn Kopf und Körper.

Bussen und Geldstrafen

Die drei Täter im Alter zwischen 18 und 20 Jahren werden alle mit einer Busse in unterschiedlicher Höhe bestraft und mit Geldstrafen belegt. Der Mann, der das Opfer auf das Gleis geworfen hat, muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen, die beiden anderen Männer jeweils eine von 500 respektive 200 Franken – je nach Schwere ihres Verschuldens. Darüber hinaus wird der Mann, der das Opfer aufs Gleis geworfen hat, mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken (unter Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren) bestraft, die beiden anderen mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken respektive 30 Tagessätzen zu 30 Franken, jeweils bei einer Probezeit von 2 Jahren.

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