(bier) Die Zuger Strafverfolgungsbehörden führten am 11. März in einem Vereinslokal in der Gemeinde Cham eine Kontrolle durch, teilen sie mit. In den Räumlichkeiten wurden Wettcomputer, Spielterminals sowie Bargeld gefunden und sichergestellt. Zudem wurde eine 39-jährige Serbin festgenommen, die über keine entsprechende Arbeitserlaubnis verfügte und somit illegal als Kellnerin arbeitete.
Die Schwarzarbeiterin wurde durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Durch das Amt für Migration wurde sie aufgrund ihrer Drittstaatenangehörigkeit des Landes verwiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot für die Schweiz und das Gebiet der Schengener Staaten belegt. Die 39-Jährige musste die Schweiz bereits verlassen.
Der Betreiber des Lokals, ein 42-jähriger Schweizer, steht unter Verdacht, illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten angeboten zu haben. Er muss sich bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug und vor der Eidgenössischen Spielbankenkommission verantworten. Ihm werden Verstösse gegen das Geldspielgesetz sowie gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz vorgeworfen.