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Kriminalgericht Luzern

Im Zweifel für den Angeklagten: Mann von Vergewaltigung frei gesprochen

Der Vorwurf der Vergewaltigung konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Der 27-Jährige wurde von Schuld und Strafe freigesprochen. Doch das Urteil wird nicht akzeptiert.

An der Verhandlung vom Juni dieses Jahres erzählte der Schweizer, wie er und seine damalige Freundin im Jahr 2020 ein Wochenende zusammen verbrachten. Nach einem gemeinsamen Abendessen gingen die damals 17-Jährige und der 24-Jährige in seine Wohnung. Es kam zum Sex. Laut ihm wollten es beide, für sie war es Vergewaltigung, wie sie später als Privatklägerin vor Gericht aussagen wird.

Eingang zum Luzerner Kriminalgericht.
Bild: Philipp Schmidli

Den Folgetag verbrachten sie ebenfalls gemeinsam. Sie fuhren zu einem Verwandtenbesuch und später zu einem Grillfest von Kollegen. Dort hatte sich dann die Freundin bei einem Spaziergang einem der Kollegen anvertraut und ihm von den Ereignissen der vergangenen Nacht erzählt. Danach ging sie mit ihm auf den Polizeiposten und machte Anzeige wegen Vergewaltigung. Das Gespräch mit dem Kollegen habe ihr Mut gemacht, gab sie zu Protokoll.

Auch der Mann ging zur Polizei

Der Beschuldigte machte sich ebenfalls auf den Weg zum Polizeiposten. Er habe wissen wollen, um was es gehe, gab er zu Protokoll. Dort wurde er über Nacht in U-Haft gesteckt.

Die beiden kannten sich zur Tatzeit bereits mehrere Wochen und hatten meist am Wochenende Sex, wie der Beschuldigte aussagte. Sie verneinte dies, sprach von «alänge» und küssen, jedoch keinen Sex. Dazu der Staatsanwalt an der Verhandlung: «Unbestritten ist der Sex, bestritten ist die Zustimmung.»

Liegt die Wahrheit in der Mitte?

Die Aussagen der beiden weisen Widersprüche auf und detaillierte schlüssige Angaben zur Vergewaltigung fehlen, wie dem jetzt vorliegenden, begründeten Urteil des Kriminalgerichtes zu entnehmen ist. Die Aussagen der beiden konnten das Gericht nicht überzeugen. Es wendete den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» an und sprach den Mann frei. Sämtliche Untersuchungs- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Staates.

Im Urteil steht dazu: «Möglicherweise liegt die Wahrheit auch irgendwo zwischen der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten und derjenigen der Privatklägerin.» Es könnten beide Versionen stattgefunden haben. Anzumerken ist, dass beide einen Entwicklungsrückstand haben und sowohl sprachlich wie motorisch beeinträchtigt sind. Als Motiv für die Anzeige gab die Ex-Freundin an, die Unehrlichkeit des Beschuldigten sei der eigentliche Grund gewesen. Laut dem Beschuldigten stecke ein ehemaliger Freund dahinter, der hätte die Privatklägerin aus Eifersucht zur Anzeige angestiftet. Gegen das Urteil wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet.

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