Neun Wochen nach seiner Geburt ist ein Säugling im Luzerner Kantonsspital (Luks) während einer Operation gestorben. Die Luzerner Staatsanwaltschaft beschuldigt nun drei Personen in leitenden Funktionen – eine Oberärztin, ein Kardiologe und ein Anästhesist – ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Ihnen wird in der Anklageschrift vorgeworfen, am 4. November 2021 an einem Baby «trotz Kenntnis des Verdachts auf ein Williams-Beuren-Syndrom eine nicht dringliche Operation der Leistenhernie angesetzt zu haben».
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