Das Finanzdepartement des Kantons Luzern reagiert auf die Teuerung. Weil sich der dafür massgebende Index für die Konsumentenpreise erhöht hat, nimmt das Departement Anpassungen für das nächste Steuerjahr vor.
Konkret werden die Einkommenstarife sowie die Abzüge der Einkommenssteuer angepasst, teilt der Kanton Luzern mit. Welche Tarife und Abzüge angepasst werden müssen, ist durch das Steuergesetz festgelegt. Diese sind unter www.steuern.lu.ch aufgeführt. (sig)