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Zug

Illegale Glücksspiele im Kanton Zug besser bekämpfen

Um gegen die Betreiber von verbotenen Spielhöllen wirksamer vorgehen zu können, will die Regierung das Gastgewerbegesetz anpassen.

50 illegale Geldspielautomaten, 62 illegale Wettcomputer und Bargeld in der Höhe von 109 844 Franken: Dies kam bei 26 koordinierten Aktionen gegen illegale Geldspiele zusammen. Die Aktionen hat die Zuger Polizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft von 2015 bis 2017 durchgeführt. Daraus resultierten 30 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Lotteriegesetz sowie 55 Strafverfahren wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz. Letztere betrafen in 20 Fällen die Lokalbetreiber und in 35 Fällen in den Lokalen angetroffene ausländische Erwerbstätige.

Um gegen die Lokale auf gesetzlicher Ebene vorgehen zu können, haben die Baarer Kantonsräte Michael Riboni und Beni Riedi (beide SVP) sowie Pirmin Andermatt (CVP) und Andreas Hostettler (FDP-Regierungsrat seit Anfang Jahr) vor über einem Jahr eine Motion eingereicht. Im Vorstoss verlangen sie die Teilrevision des Gastgewerbegesetzes, um illegale Glücksspiele und verbotene Sportwetten effektiver zu bekämpfen. Neu soll den zuständigen Behörden erlaubt sein, gastgewerbliche Bewilligungen zu verweigern oder zu entziehen sowie die Lokalitäten zwangsweise zu schliessen.

Lokale sind meist von privaten Vereinen

Die Forderung stösst beim Regierungsrat auf offene Ohren. Wie dem Bericht und Antrag des Regierungsrates zu entnehmen ist, soll das Gastgewerbegesetz entsprechend angepasst werden. «Die gesetzlichen Hürden für die Schliessung von Betrieben und für den Entzug oder die Verweigerung von Alkoholausschankbewilligungen sollen gelockert werden», heisst es weiter.

Per 1. Januar dieses Jahres wurde die Geldspielgesetzgebung des Bundes grundlegend revidiert. Die Geldstrafen und Bussen wurden erhöht und neu die Möglichkeit einer Netzsperre gegen online angebotene, in der Schweiz nicht bewilligte, Geldspiele eingeführt. Deren Wirksamkeit könne noch nicht beurteilt werden, ist der Vorlage zu entnehmen. Der Regierungsrat beschreibt deshalb die Situation, wie sie bis anhin war. Im Kanton Zug – polizeilich festgestellt in den Gemeinden Baar, Hünenberg, Cham und Risch – wurden illegale Geldspiele «meist in privaten Vereinslokalen» angeboten.

Vereine mit südosteuropäischen Wurzeln

In der Regel verfügten diese Vereine über keinen festen Mitgliederbestand und hätten ihre Wurzeln häufig im südosteuropäischen Raum, schreibt der Regierungsrat. Da in diesen Vereinslokalitäten Servicepersonal beschäftigt und alkoholhaltige Getränke zu gewerbsmässigen Preisen ausgeschenkt würde, unterstünden sie dem Gastgewerbegesetz. In den Lokalen werden vor allem Online-Geldspiele und Sportwetten angeboten, dies über sogenannte Zugangsterminals. Die Server dafür stehen im Ausland. Das heisst, sobald die Computer heruntergefahren werden, gibt es auch keine Spuren mehr.

Damit das illegale Geldspiel mit dem Gastgewerbegesetz besser bekämpft werden kann, sollen die Bestimmungen angepasst werden. Strafbare Handlungen sollen eine Betriebsschliessung begründen können, die Bewilligung für den Alkoholausschank müsse zwingend auf die für die Betriebsführung verantwortliche Person lauten und nicht übertragbar sein. Zu guter Letzt sollen die Leumundskriterien umfassender werden. (mua)

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