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Uri

Hundehalterin wird schuldig gesprochen

Das Landgerichtpräsidium II verurteilt eine 61-jährige Urnerin der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Sie wird zu einer Busse von 1200 Franken verurteilt.

Die vom Landgerichtspräsidium II verurteilte Frau war verpflichtet worden, mit ihrem Tier mindestens zehn Lektionen Hundetraining bei einer Fachperson zu absolvieren. Sie kam dieser Pflicht jedoch nicht nach, verwies stattdessen auf bereits absolvierte Hundetrainingslektionen. Verfügt wurde zudem eine Leinen- und Maulkorbpflicht für den Hund. Offensichtlich hat es die Frau aber unterlassen, insbesondere während ihrer Spaziergänge auf dem Reussdamm zwischen Erstfeld und Seedorf, den Hund an der Leine zu führen und diesem einen Maulkorb anzuziehen.

Das Landgerichtspräsidium II verurteilt die Frau wegen mehrfacher Missachtung von Vorschriften über die Tierhaltung und von Verfügungen zu einer Busse von 1200 Franken. So wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Zudem gehen die Verfahrenskosten von 2254 Franken zulasten der verurteilten Person.

Hund ist bereits verstorben

Bei der Hundehalterin handelt es sich um Maud Berner. Sie hatte sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ihr Hund Louis im April 2017 beschlagnahmt worden war. Sowohl der Regierungsrat als auch das Urner Obergericht stützten diesen Entscheid, vor Bundesgericht erhielt die Frau aber Recht. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht war angeordnet worden, nachdem Hund Louis im Juli 2014 zwei Hühner getötet und im Oktober 2015 zwei Schafe so schwer verletzt hatte, dass sie eingeschläfert werden mussten. Nachdem beim Kantonstierarzt mehrere Meldungen eingegangen waren, dass sich die Hundehalterin nicht an die Vorgaben halte, liess dieser das Tier beschlagnahmen. Knapp zwei Jahre später war der Hund wieder bei der Halterin. Inzwischen ist der Hund jedoch verstorben.

Der Entscheid des Landgerichtspräsidiums II ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung angemeldet werden.

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