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Uri

Hundehalterin soll gegen Tierschutzgesetz verstossen haben

Weil sie ein Hundetraining nicht absolviert und sich nicht an die Maulkorb- und Leinenpflicht hielt, droht einer Hundehalterin eine Busse.

Maud Berner und ihr Hund Louis haben die Behörden und die Gerichte schon des Öfteren beschäftigt. So hatte sie sich gerichtlich dagegen gewehrt, dass ihr Hund Louis im April 2017 beschlagnahmt worden war. Der Regierungsrat und später das Urner Obergericht stützten diesen Entscheid, vor Bundesgericht allerdings erhielt die Frau Recht. Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht war angeordnet worden, nachdem Louis im Juli 2014 zwei Hühner getötet und im Oktober 2015 zwei Schafe so schwer verletzt hatte, dass diese eingeschläfert werden mussten. Weil beim Kantonstierarzt mehrere Meldungen eingegangen waren, wonach sich Berner nicht an die Vorgaben halte, liess dieser den Hund beschlagnahmen. Knapp zwei Jahre später war das Tier wieder bei der Hundehalterin. Inzwischen ist der Hund jedoch verstorben.

Die Vorgeschichte wurde am Dienstag vor Gericht nur am Rande erwähnt. Im Zentrum stand der Straftatbestand der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. So wurde die 61-jährige Frau verpflichtet, mit ihrem Tier mindestens zehn Lektionen Hundetraining bei einer Fachperson zu absolvieren. Sie kam dieser Pflicht jedoch nicht nach, verwies stattdessen auf bereits absolvierte Hundetrainingslektionen.

Trotz Jagdtriebs ohne Leine

Verfügt wurde zudem eine Leinen- und Maulkorbpflicht für den Hund. Offensichtlich hat es die Frau aber unterlassen, insbesondere während ihrer Spaziergänge auf dem Reussdamm zwischen Erstfeld und Seedorf den Hund an der Leine zu führen und ihm einen Maulkorb anzuziehen. Dies habe sie gemacht in Kenntnis darüber, dass ihr Hund Louis «ein starkes Jagdverhalten zeigt und bereits Tiere gejagt, getötet oder schwer verletzt hat», hält die Staatsanwaltschaft fest. Dabei habe sie in Kauf genommen, dass ihr Hund andere Tiere gefährde.

Für die Staatsanwaltschaft ist die Frau damit der mehrfachen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz schuldig. Sie habe vorsätzlich Vorschriften über die Tierhaltung und Verfügungen missachtet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Busse von 1200 Franken. Für die Hauptverhandlung liess sich die Staatsanwaltschaft entschuldigen.

Hundehalterin spricht von Behördenwillkür

Weil die Frau mit der Busse nicht einverstanden war, machte sie Einsprache. Sie könne es nicht verstehen, dass nun dieser Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erfolgt sei, sagte sie gestern bei der Hauptverhandlung zum Landgerichtspräsidenten II, der als Einzelrichter entscheidet. Aus Sicht der Frau ist juristisch in den vergangenen Jahren bereits alles verhandelt worden. «Ein Hundetraining habe ich vorschriftsgemäss gemacht», sagte sie. Es sei unverständlich, dass ein zweites angeordnet worden sei.

«Das ist Behördenwillkür. Es ging doch nur ums Geld.»

Sie habe nicht gegen das Tierschutzgesetz verstossen. Zudem könne nicht bewiesen werden, dass sie auf dem Reussdamm mit dem Hund ohne Maulkorb unterwegs gewesen sei. «Auf dem Video ist nicht zu sehen, dass ich es war.» Zudem frage sie sich, was jemanden vom Veterinäramt dazu berechtige, auf dem Reussdamm einfach zu filmen.

Die Urteile in der Angelegenheit seien bereits gefällt worden. «Als Nicht-Juristin finde ich den neuerlichen Strafbefehl nicht angemessen und nicht rechtens.» Sie könne nicht nachvollziehen, weshalb sie nun wieder angeklagt sei. «Die Staatsanwaltschaft schiesst gegen mich als Person», so die Frau. Es liege zu keinem Zeitpunkt eine Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz vor:

«Ich habe nichts falsch gemacht und der Hund auch nicht.»

Das Tierschutzgesetz sei doch für die Tiere da. Ihr energisches Vorgehen sei auch ein Statement für andere Hundebesitzer, sagte die inzwischen aus dem Kanton Uri weggezogene und heute in Ennetbürgen lebende Frau: «Dabei nehme ich in Kauf, dass das Zeit, Nerven und unwahrscheinlich viel Geld kostet.»

Hund sei verletzt gewesen nach dem Tierheim

Sie frage sich, vor was ihr Hund in den vergangenen Jahren beschützt worden sei. «Als ich den Hund aus dem Tierheim zurückerhalten habe, war das Tier verletzt. Niemand hat mir Auskunft darüber gegeben, was vorgefallen ist», sagte sie am Rande der Verhandlung gegenüber den Medien. Die inzwischen aufgelaufenen Kosten für Heim, Tierarzt, Anwalt und Gerichte sind erheblich. «Die ganze Geschichte hat den Steuerzahler bereits 85000 Franken gekostet», rechnete sie vor.

Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.

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