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Zug

Hünenberg: In Sachen Zythus-Motion entscheidet das Verwaltungsgericht

Die Gegner der geplanten Überbauung in Hünenberg See können einen Teilerfolg verbuchen.
Das Zythus-Areal in Hünenberg See soll überbaut werden. (Bild: Stefan Kaiser, Hünenberg, 8. Mai 2018)

Rahel Hug

Das Zythus-Areal bewegt die Bevölkerung. Bekanntlich will der Kanton das Gebiet in Hünenberg See überbauen. Rund 300 Personen haben letztes Jahr eine Motion unterzeichnet und fordern eine «massvolle Entwicklung des Zythus-Areals». So soll der Gemeinderat beauftragt werden, dafür zu sorgen, dass bei einer allfälligen Bebauung die Grundmasse der Zone W2b nicht überschritten werden.

Nun kann die IG Zythus-Areal, in der sich die Gegnerschaft organisiert, einen Teilerfolg verbuchen. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Entscheid über die Gültigkeit der Motion wie von der IG verlangt ans Verwaltungsgericht zu überweisen. Zur Vorgeschichte: Der Gemeinderat hatte die Motion im Mai 2019 für ungültig erklärt, dies nach einem Austausch mit den Motionären, bei dem man sich nicht einigen konnte. Daraufhin erhoben zwei Vertreter der IG Beschwerde beim Regierungsrat. Darin stellten sie die Frage, «ob dem Regierungsrat die erforderliche Distanz und Unvoreingenommenheit für die Beurteilung der Beschwerdesache zukommt». Denn dem Kanton Zug gehört das Kernstück des Areals.

In seinen Erwägungen schreibt nun der Regierungsrat, dass er sich «im Falle eines für die Beschwerdeführenden ungünstigen Urteils unweigerlich dem Vorwurf ausgesetzt» sehe, «dass seine Entscheidung bloss von finanziellen Interessen geleitet gewesen sei». Ein solcher Verdacht des Eigennutzes führe zur fehlenden Akzeptanz der Entscheidung, «selbst wenn davon ausgegangen werden darf, dass der Regierungsrat unvoreingenommen und nach Recht und Gesetz über die Gültigkeit der Motion befinden würde». Deshalb kommt es zur sogenannten Sprungbeschwerde: Die Instanz Regierungsrat wird beim Entscheid über die Gültigkeit der Motion übersprungen.

«Wir begrüssen es, wenn es vorwärtsgeht»

In einer Mitteilung schreibt die IG, man begrüsse den Beschluss und sei «zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht den Entscheid des Gemeinderats aufheben wird und so der Bevölkerung zu ihrem demokratischen Recht auf Mitbestimmung verhelfen wird». Der Gemeinderat nimmt den Entscheid zur Kenntnis, wie Gemeindepräsidentin Renate Huwyler auf Anfrage erklärt. Sie sagt: «Wir begrüssen es, wenn es in dieser Sache vorwärtsgeht.»

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