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Zug

Hohelied auf die Kommissionen im Zuger Stadtparlament

Der Grosse Gemeinderat verfügt über zwei ständige Kommissionen. Diese sollen auch weiterhin sämtliche Geschäfte vorberaten. Vorgeschlagen war, dass nur noch eine Kommission die Geschäfte anschaut.

Die Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug (GGR) ist gut 20 Jahre alt. Sie hat in diesen 20 Jahren verschiedene kleinere und grössere Teilrevisionen erfahren. Die vorläufig letzte Änderung ist seit dem 1. März dieses Jahres in Kraft. Wobei diese einen praktikablen Grund hat: Die Gemeinderäte, die im Kantonsratssaal tagen, wollen die elektronische Abstimmungsanlage benutzen können.

An der gestrigen GGR-Sitzung war die Geschäftsordnung erneut ein Thema. Allerdings nur knapp. Ein Rückweisungsantrag der FDP wurde mit Stichentscheid des Ratspräsidenten Hugo Halter (CVP) abgelehnt.

Danach stellten sich verschiedene Redner die Frage, ob der GGR-Präsident als Mitglied des Büros, das quasi als vorberatende Kommission amtierte, überhaupt den Stichentscheid hätte fällen dürfen. Stadtschreiber Martin Würmli erklärte, dass dies grundsätzlich – seiner Meinung nach – gemäss geltender Geschäftsordnung möglich sei.

Vorlage betrifft nur den Gemeinderat

In der Eintretensdebatte äusserte der Sprecher der SVP, Jürg Messmer, Erstaunen, dass der Stadtrat Anträge in eine Vorlage einbringt, «die ausschliesslich den Gemeinderat betrifft». Zu reden gab vor allem, welche der beiden ständigen GGR-Kommissionen, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) oder die Bau- und Planungskommission BPK) Geschäfte vorberaten soll.

Das in die Teilrevision der Geschäftsordnung eingeflossene Begehren geht auf ein Postulat, das «beinahe so alt ist wie der Rat selber», wie in der Vorlage steht, zurück. Vorgesehen war ursprünglich seitens des Kantons beim Erlass des kantonalen Gemeindegesetzes eigentlich nur gerade eine ständige Kommission, die GPK. Diese sollte auch als Einzige sämtliche Geschäfte vorberaten. Der Zuger Stadtrat scheiterte aber mit seinen wiederholten Begehren jeweils im GGR.

Die nun vorgeschlagene Regelung besagt, dass «in der Regel» nur eine Kommission die Geschäfte vorberät, die beiden Kommissionspräsidien aber ausnahmsweise vereinbaren können, dass ein Geschäft in beiden Kommissionen beraten werden kann.

Kommissionen können sich vertiefte Meinung bilden

Monika Mathers (CSP) wehrte sich für beide Kommissionen. Für sie ist wichtig, dass beispielsweise bei grösseren Bauvorhaben Bau-, aber auch Finanzspezialisten die Geschäfte vorberaten.

CVP-Fraktionschef Martin Eisenring argumentierte in eine ähnliche Richtung. Im Gegensatz zum Gesamtrat könnten sich die Kommissionen vertieft mit Geschäften beschäftigen. «Die Kommissionen haben dem Rat schon einige Male Inputs aus fachlicher Sicht gegeben.» Insofern habe er den Eindruck, man wolle sich hier eines Problems entledigen, das eigentlich keines ist. David Meyer (GLP) stimmte als fraktionsloses GGR-Mitglied ins Hohelied auf die Kommissionen ein. Es sei gerade für fraktionslose Ratsmitglieder notwendig, dass sie die Meinungen der Kommissionen kennen. «Politisch hat die GPK ein Übergewicht», sagte BPK-Präsident Urs Bertschi. Gerade deshalb brauche es die Möglichkeit, dass die beiden ständigen Kommissionen Geschäfte vorberaten können. Der Gemeinderat strich die entsprechenden Paragrafen, welche die Vorberatung einer einzigen Kommission verlangten.

Bislang wurden die Kommissionen gewohnheitsrechtlich gemäss der Fraktionsstärke zusammengesetzt. Das soll so bleiben: Das Gewohnheitsrecht solle festgeschrieben werden. Der Gemeinderat sei in der Wahl gehalten, die Fraktionsstärken angemessen zu berücksichtigen.

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