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Zug

Hoffnung für Gewerbler: Der Kanton Zug beurteilt Härtefallgesuche nun lockerer – auch rückwirkend

Im Wiedererwägungsprozess nach abgelehnten Anträgen hat die Finanzdirektion offenbar mehr Spielraum erhalten. Dem Chamer Unternehmer Hanspeter Bieri ist dieser Umstand zugutegekommen.
Hanspeter Bieri hat im zweiten Anlauf eine Entschädigung erhalten.  (Bild: Stefan Kaiser (Cham, 1. Februar 2021))

Raphael Biermayr

Hanspeter Bieri erhielt am vergangenen Donnerstag einen überraschenden Anruf. Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler höchstselbst teilte ihm mit, dass die Härtefallkommission sein Gesuch um Coronafinanzhilfe positiv beurteilt hatte. Dies rund zwei Wochen, nachdem der Antrag des Chamer Eckbank-Center-Inhabers abschlägig bewertet worden war. Bieri sagt:

«Es hat mich fast aus den Socken gehauen, als ich den Betrag erfahren habe.»

Eine Zahl nennen will er nicht, es handele sich um rund einen halben durchschnittlichen Monatsumsatz. «Damit komme ich bis im März gut durch, dann kann ich hoffentlich wieder normal geschäften.» Seit dem 18. Januar darf das Eckbank-Center wegen der Bundesvorgaben gegen die Ausbreitung der Covid-19-Pandemie nicht mehr geöffnet haben.

Die Zahlen 2020 waren zu gut

Hanspeter Bieri hatte nach dem ursprünglich negativen Entscheid seinem Unmut in einem Artikel in unserer Zeitung Luft gemacht. Er zeigte den per E-Mail übermittelten Bescheid der Finanzdirektion vom 27. Januar. Wegen der gestiegenen Umsatzzahlen im Jahr 2020 – nach Gewinnen in den Vorjahren – sei auch für das Jahr 2021 nicht von einem Härtefall auszugehen, steht darin.

Trotz der guten Finanzlage, die Bieri bestätigt, war der Firmeninhaber enttäuscht. Er hatte auf die Worte von Bundesrat Ueli Maurer vertraut, der für vom Bund geschlossene Geschäfte unkomplizierte Hilfe in Aussicht gestellt hatte. Und er nervte sich ob der Tatsache, dass die Kantone diese Härtefallentschädigung unterschiedlich handhaben.

Bieri antwortete «in grosser Wut» auf die E-Mail der Finanzdirektion und fügte deren Vorsteher Heinz Tännler als Empfänger dazu. «Dreissig Sekunden später schellte das Telefon. Tännler sagte, er würde sich in der Härtefallkommission für mein Anliegen einsetzen», schildert Bieri, um hinzuzufügen:

«Ich glaubte nicht wirklich, dass das etwas bringt.»

Jetzt hat er also doch noch Geld erhalten. Das habe ihm den Glauben zurückgegeben, dass in der Krise gemeinsam nach Lösungen gesucht werde. «Der Zeitungsbeitrag hat den Druck sicherlich erhöht», ist er überzeugt.

Hat der mediale Druck geholfen?

Das verneint der Regierungsrat Heinz Tännler selbstverständlich. Die Härtefallkommission entschied zwar erst am 10. Februar über Bieris Fall, doch der Prozess sei schon vor dem Artikel vom 4. Februar angelaufen. Von einer Bevorteilung könne keine Rede sein. «Wir prüfen jedes einzelne Wiedererwägungsgesuch sauber», stellt Tännler klar.

In der E-Mail der Finanzdirektion ist allerdings nirgends von einer Rekurs- respektive einer Wiedererwägungsmöglichkeit die Rede. Es steht zudem, dass keine Korrespondenz über einzelne Fälle geführt werde, was einen abweisenden Charakter hat. «Die Wiedererwägung ist ein übliches Verwaltungsverfahren, diese Möglichkeit brauchen wir nicht extra hinzuschreiben», meint Tännler darauf angesprochen.

Die meisten Gesuchsteller, die einen negativen Entscheid erhalten hatten, meldeten sich wieder, sagt der Finanzdirektor. Zwei Drittel davon würden aber auch nach der Wiedererwägung leer ausgehen. Darunter seien auch «offensichtliche Missbrauchsfälle, zum Beispiel von Briefkastenfirmen». Manche hätten auch auf Nachfrage die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, «da bleibt die Kommission natürlich hart». Die Härtefallkommission besteht aus zwei Mitgliedern der Volkswirtschaftsdirektion sowie zwei der Finanzdirektion, eines davon ist der Regierungsrat Tännler, der ihr vorsteht.

Der Kanton zahlt nur einen Drittel

Bleibt die Frage: Warum hat Hanspeter Bieri nicht schon nach Einreichen des ursprünglichen Gesuchs Geld erhalten? Heinz Tännler erklärt:

«Der Bund sieht vor, die Härtefallhilfen auf 10 Milliarden Franken aufzustocken und hat den Kantonen im Zuge dessen mehr Entscheidungsspielraum gegeben.»

Der Kanton Zug habe daraufhin die internen Vergaberegeln angepasst, mit anderen Worten: gelockert. Deshalb sei es bei der Wiedererwägung nicht mehr entscheidend gewesen, dass Hanspeter Bieris Eckbank-Center im Jahr 2020 sehr gute Zahlen vorzuweisen hat und liquid ist. Von der Entschädigung übernimmt der Bund zwei Drittel, der Kanton Zug einen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen: Ein Unternehmer, dem der Staat pandemiebedingt das Geschäft schloss, und dessen lückenloses Gesuch um Härtefallentschädigung abgelehnt wurde, kommt nun in der Wiedererwägung zum Zug. Heinz Tännler sagt:

«Im Grundsatz trifft das zu. Aber es kann Einzelfälle geben, für die das nicht gilt.»

Bei der Annahme von Wiedererwägungsgesuchen für Härtefallhilfe spiele es keine Rolle, wie lange der abschlägige Entscheid zurückliege. Eine E-Mail an die Finanzdirektion reiche, um den Prozess in Gang zu setzen.

Der Regierungsrat und seine Mitarbeiter dürfen sich wohl auf Post gefasst machen.

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