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Luzern

Hoch verschuldetem TV-Koch droht wegen Betrug eine Haftstrafe

Ein Koch beauftragte einen Gastronomen mit einer Sommerparty. Bezahlt hat er ihn aber nicht. Das Bezirksgericht Willisau verurteilte den 33-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe. Bei der Berufungsverhandlung fuhr der Staatsanwalt eine härtere Gangart.

«Die weisse Kochweste des Beschuldigten weist inzwischen einige Flecken auf», stellte der Staatsanwalt an der Berufungsverhandlung am Kantonsgericht Luzern vom Mittwoch bildlich dar. Der beschuldigte Koch hat den Weg ans Kantonsgericht gewählt, nachdem er vom Bezirksgericht Willisau am 3. Juni 2020 für Betrug und Vernachlässigung von Unterhaltspflichten zu einer bedingten Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 60 Franken verurteilt wurde.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft wirft dem 33-jährigen Vater dreier Kinder auch vor, Unterhaltszahlungen für seinen siebenjährigen Buben in der Höhe von rund 20'000 Franken unterlassen zu haben. Dies bestreitet der Beschuldigte denn auch nicht. Die Sache mit dem Betrug will er jedoch nicht eingestehen. Obwohl er einen Berufskollegen für sich arbeiten liess, ohne ihn für seine erbrachten Leitungen zu bezahlen.

Campingferien statt Kochschürze

Der 33-jährige Koch, der bei der Sat 1-Show «The Taste» mitgewirkt hatte, bat den Gastronomen aus einer Luzerner Landgemeinde, der als Privatkläger bei der Verhandlung anwesend war, ein Sommerfest für 150 Personen durchzuführen. Die Feier war auf den 4. August 2018 angesetzt, an diesem Tag hatte der TV-Koch aber bereits einen Termin. Nun befinde er sich in einer Notlage, denn der Auftraggeber des Sommerfestes sei sein bester Kunde. In Wahrheit lag der Koch zu diesem Zeitpunkt in Italien in den Campingferien. Seinem besten Kunden, einem Banker, teilte er kurz vor dem Event mit, dass nicht er selber, sondern ein befreundeter Gastronom die Organisation der Feier übernehmen werde.

Dieser führte den Event durch und forderte danach umgehend einen Teil der Zahlung. Abgemacht war, dass nach der Party 14'000 Franken in bar ausbezahlt werden und der Rest überwiesen wird. Es wurden aber weder an Ort und Stelle Banknoten übergeben noch später transferiert.

Die Auslagen des Gastronomen betrugen 24'000 Franken

Fakt ist, dass der TV-Koch nicht in der Lage war, so viel Geld zu bezahlen. Er hat laut eigenen Angaben rund 500'000 Franken Schulden. Von seinem Kunden erhielt er für den Event einen Vorschuss von 4500 Franken. Insgesamt kassierte er 6500 Franken. Das Geld gab er aber nicht an den Gastronomen weiter. Es hätte auch nicht ansatzweise gereicht, denn dieser stellte für die Feier das Gesamtpaket mit Personal, Essen und Getränken. Die Auslagen betrugen rund 24’000 Franken.

Auf die Frage des Richters, warum er dem Privatkläger nicht wenigstens die Anzahlung ausgehändigt habe, antwortet der Beschuldigte:

«Nach dem Event beschwerte sich der Banker schriftlich. Er war enttäuscht und erwartete etwas anderes als Fertigsaucen und Fertigsalate. Er bezahle den Preis nicht. Also wollte ich mir ein Bild machen, was vorgefallen ist.»

In der Regel würde man in der Branche miteinander reden, wenn eine Unzufriedenheit bestehe. Das habe man versäumt. Auch er habe auf stur geschaltet.

Verteidiger gibt dem Privatkläger eine Mitschuld

Sein Verteidiger beantragte für den Vorwurf des Betrugs Freispruch. Er gab dem Privatkläger eine Mitschuld, weil es dieser versäumt habe, Informationen über seinen Auftraggeber einzuholen, um dessen Bonität zu überprüfen. «Er verlangte vom Beschuldigten eine Anzahlung, welche dieser jedoch nicht leistete. Trotzdem tätigte der Privatkläger keine Abklärungen bezüglich des Erfüllungswillens meines Mandanten.» Dies wäre innerhalb einer Stunde machbar gewesen. Hätte er dies getan, wäre es zu keinem Auftrag gekommen. Für den Vorwurf der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten sei der Beschuldigte mit 35 Tagessätzen in angemessener Höhe zu bestrafen.

Der Staatsanwalt führte aus, dass der Privatkläger in zwei Tagen keine Zeit hatte, den Event zu organisieren und beim Betreibungsamt die Bonität des Beschuldigten zu prüfen, insbesondere weil er noch den eigenen Betrieb zu führen hatte, während der Beschuldigte in den Ferien weilte. Der Beschuldigte habe einen Plan gehabt, weshalb der Tatbestand des Betrugs erfüllt sei. Dem Urteil des Bezirksgerichts Willisau könne grossenteils zugestimmt werden.

Der Beschuldigte sei einschlägig und mehrfach vorbestraft. Er lasse weder Reue noch Einsicht erkennen. Entgegen der Vorinstanz erachtet die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Geldstrafe angemessen, wobei die Frage ist, ob er die bezahlen könne. Der Staatsanwalt ersuchte das Gericht, zu überprüfen, ob nicht eine unbedingte Freiheitsstrafe angebracht sei. Er beantragt eine unbedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu 60 Franken.

Der Beschuldigte zum Schluss: «Es ist schade für alle. Ich hoffe, dass es aufwärts geht mit der Gastrobranche und ich meine Verpflichtungen einhalte.» Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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