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Nidwalden

Hilfsfondsgesetz wird revidiert: Volle Entschädigung für «Sonderopfer»

Künftig sollen Schäden in Nidwaldner Hochwasserentlastungsgebieten zu 100 Prozent vergütet werden. Die Landratskommissionen sind sich mittlerweile einig.
Bei Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten sollen die Landbesitzer zu 100 Prozent entschädigt werden. Symbolbild: PD

Philipp Unterschütz

Künftig sollen Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten nicht wie bisher zu 90 Prozent, sondern zu 100 Prozent entschädigt werden. Zudem sollen in diesen Gebieten alle Schäden vergütet werden, auch solche unter 500 Franken. Dies ist im Wesentlichen der Antrag zur Teilrevision des Hilfsfondsgesetzes, den der Landrat am 26. September beraten wird.

Die Änderung geht zurück auf eine Motion, die Landrat Armin Odermatt (SVP, Büren) im Januar 2016 eingereicht hatte. Er begründete sein Begehren damit, dass die Betroffenen ohne eigene Verantwortung direkt Geschädigte seien als Folge der erstellten Hochwasserentlastungsgebiete zum Schutze von Dritten. Sie hätten kein Verständnis dafür, dass Schäden lediglich mit 90 Prozent entschädigt würden und dass es bei Fällen unter 500 Franken gar kein Anrecht auf Entschädigung gebe.

12700 Franken Mehrkosten über sechs Jahre

Die Regierung schreibt in ihrem Bericht an den Landrat, dass der Nidwaldner Hilfsfonds seit dem Jahr 2011 für 19 Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten Vergütungen in der Gesamthöhe von knapp 115000 Franken ausbezahlt hat. Die Mehrbelastung bei einer Erhöhung auf 100 Prozent hätte über einen Zeitraum von sechs Jahren 12700 Franken betragen. Die Folgen der Aufhebung der Bagatellgrenze von 500 Franken könnten nicht abgeschätzt werden, da solche Schäden bisher nicht gemeldet worden seien. «Diese dürften sich aber betragsmässig in einem sehr überschaubaren Rahmen bewegen», schreibt die Regierung. Allerdings werde wohl der Verwaltungsaufwand für die Erfassung und Auszahlung solcher Kleinschäden zunehmen.

Kommission SJS hat ihre Meinung geändert

In der Frage der Entschädigungshöhe 90 oder 100 Prozent waren noch 2016 die Meinungen der vorberatenden Kommissionen gespalten. Die Kommission für Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt (BUL) vertrat einstimmig die Meinung, dass Grundeigentümer, welche eine Überflutung ihrer Grundstücke hinnehmen würden, damit ein grösserer Schaden verhindert und ein Dorf geschützt werden könnte, im Ereignisfall zu 100 Prozent schadlos zu halten seien.

Die Mehrheit der Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) sah das anders. Sie argumentierte, mit einer Anpassung werde aus dem Hilfsfonds ein Entschädigungsfonds. Schäden ausserhalb der Entlastungsgebiete würden nur zu 60 Prozent entschädigt, die volle Entschädigung in den Entlastungsgebieten schaffe ein zusätzliches Ungleichgewicht.

In der Zwischenzeit haben aber offensichtlich die Mehrheitsverhältnisse in der SJS geändert. Nach ihrer Sitzung Ende August verfasste sie zuhanden des Landrats am 3. September einen Bericht, in dem es heisst, dass die Mehrheit der Kommission SJS eine 100-prozentige Entschädigung bei Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten befürworte. «Der Eingriff ins Grundeigentum stellt gegenüber der Allgemeinheit beziehungsweise gegenüber anderen Eigentümern ein Sonderopfer dar», heisst es unter anderem als Begründung. Laut Bericht hielt die Minderheit der Kommission an der Begründung von 2016 fest.

Fusion mit Sachversicherung in separatem Projekt

Hingegen ist die Mehrheit der SJS – im Gegensatz zum Antrag der Regierung – der Meinung, dass für alle Schäden unter 500 Franken keine Vergütung ausgerichtet werden soll, auch nicht für solche in Hochwasserentlastungsgebieten.

Im Zusammenhang mit der Teilrevision des Hilfsfondsgesetzes wurde, wie schon bei der Revision des Sachversicherungsgesetzes im Dezember 2017, die Meinung geäussert, mit der Gesetzesänderung solle zugleich der Hilfsfonds in die Nidwaldner Sachversicherung integriert werden. Die Regierung schreibt im Bericht, man habe nichts dagegen dies zu prüfen. Der Regierungsrat spreche sich nicht gegen eine allfällige Fusion aus. Ein solches Vorhaben sei jedoch sorgfältig abzuklären und politisch zu diskutieren. «Es ist daher angezeigt, diese Frage in einem separaten Projekt zu prüfen.»

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