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Heli-Landeplatz

Luzerner Kantonsspital ist besorgt über neue Regeln

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt will strengere Regeln für Helikopterlandeplätze bei Spitälern. Das kommt beim Schweizer Spitalverband genauso schlecht an wie beim Luzerner Kantonsspital.
Die Rega hat das Luzerner Kantonsspital und seine Aussenstandorte 2018 rund 500 Mal angeflogen. Die Landeplätze sind gemäss Spital genug sicher. (Bild: Pius Amrein, Luzern, 18. Februar 2019)

Yasmin Kunz

Um schwerverletzte Patienten, bei denen Sekunden über Leben oder Tod entscheiden, möglichst schnell medizinisch zu betreuen, kommt oft der Helikopter als Transportmittel zum Einsatz. So auch im Luzerner Kantonsspital, dem Zentrumsspital für die Innerschweiz. Das Luks verfügt mit den Aussenstandorten Sursee und Wolhusen über total vier Helikopterlandeplätze – zwei in Luzern und je einen in Sursee und Wolhusen. Diese wurden im vergangenen Jahr rund 500 Mal angeflogen. 2017 zählte man zirka 50 Flüge weniger. Diese Zahlen beziehen sich ausschliesslich auf den Anbieter Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega), der grösste Anbieter des Luzerner Kantonsspitals.

Beleuchtung an Landeplätzen verbessern

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will bezüglich Sicherheitsvorkehrungen für Helikopterlandeplätze bei Spitälern die Regeln verschärfen. Zum Unbehagen des Schweizer Spitalverbands H+, dem auch das Luzerner Kantonsspital angehört. Die Teilrevision sei mit einem kostspieligen Mehraufwand verbunden und ausserdem sei der Sinn und Zweck der Verordnungsrevision für Spitallandeplätze in Frage zu stellen, heisst es in der Stellungnahme des Verbands. Das Bazl will in Zukunft Mindeststandards bei Helikopterlandeplätzen auf grossen Spitälern durchsetzen – zum Beispiel was die Sicherheit angeht.

So könnten etwa die Beleuchtung oder die Bemalung der Landeplätze verbessert werden. Urs Holderegger vom Bazl bestätigt gegenüber SRF, dass es wichtig sei, überall den gleichen Sicherheitsstandard zu haben. Dies sei aktuell nicht der Fall. Und: Besonders für die Rettungsfliegerei sei wichtig, dass sie auf eine gewisse einheitliche Regelung zählen könne. Konkret gehe es etwa um «gewisse bauliche Massnahmen der Landeplätze, die zum Teil schon etwas alt sind und vielleicht auch nicht mehr den neusten Anforderungen der modernen Rettungsfliegerei entsprechen», wie Holderegger sagt. Kurzum: Die Vorschriften der Landeplätze der Rettungsflugwacht sollen jenen der Flughäfen angepasst werden.

Hohe Kosten könnten Prämienzahler belasten

Für das Luzerner Kantonsspital steht indes fest, dass seine Helikopterlandeplätze «den baulichen und sicherheitsmässigen Anforderungen» entsprechen. Der sichere, reibungslose Betrieb sei jederzeit gewährleistet, sagt Beat Fischer, Leiter Unternehmenskommunikation vom Luks. Heikle Zwischenfälle seien keine bekannt.

Seit 2017 darf die Rega das Luks auch bei schlechter Sicht anfliegen. Möglich macht dies die technische Installation des sogenannten IRF, dem Instrumentenflug. Durch den technischen Fortschritt sollen mehr Patienten gerettet werden können. Ausserdem hat das Luks 2011 auf dem Hauptgebäude in Luzern einen zweiten Helikopterlandeplatz realisiert.

Der Spitalverband H+ betont in seiner Stellungnahme, dass die Revision zu teuer ist. Einzelne Spitäler würden die einmaligen Mehrkosten auf rund 1,5 Millionen Franken schätzen. Unterhalts- und Betriebskosten ausgeschlossen. Das Luks kann einen eventuellen Mehraufwand nicht abschätzen, da die Detailvorgaben des Bazl noch nicht bekannt sind.

Der Spitalverband hält weiter fest: Höhere Aufwände «werden als betriebsnotwendige Kosten den sozialen Krankenversicherern überwälzt, weshalb es zu Prämiensteigerungen kommen wird». Der Bund würde demnach die Prämien verteuern, «die er sonst immer vorgibt, senken zu wollen». Ausserdem weist H+ darauf hin, dass das Kerngeschäft der Spitäler und Kliniken nicht das Betreiben von Helikopterlandeplätzen und deren sicherer An- oder Abflüge ist, sondern die medizinische Behandlung der Patienten. Die Erläuterungen könnten nicht aufzeigen, wo das heutige Recht Mängel oder Lücken hätte oder wo Probleme und Flugunsicherheiten existieren würden. Auch sei unklar, wo die Sicherheit verbessert werden könnte. Die Rega hat ebenfalls eine Stellungnahme verfasst, will aktuell aber keine Stellung nehmen. Man warte nun den Prozess ab, heisst es.

Luks: Interessiert an einer «bezahlbaren Lösung»

Das Luzerner Kantonsspital schliesst sich beiden Stellungsnahmen an – jener des Verbands und jener der Rega –, wie Fischer auf Anfrage sagt. Grundsätzlich sei man an einer «zukunftsweisenden, nachhaltigen, landesweit verfügbaren und bezahlbaren Lösung der Luftrettung in der Schweiz» interessiert, so Beat Fischer.

Betroffen von der Teilrevision wären laut der NZZ landesweit 12 hochspezialisierte Universitäts- und Kantonsspitäler sowie 13 weitere Krankenhäuser. Kostenpunkt insgesamt: 11 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten verfasst das Bundesamt für Zivilluftfahrt aktuell einen Bericht. Das letzte Wort hat der Bundesrat.

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