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Zug

Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung – wie Medikamente aus einem Alterszentrum im Kanton Zug verschwanden

Mehrmals brach eine Pflegekraft in Stationszimmern verschlossene Betäubungsmittelschränke auf und stahl daraus Medikamente. Zum Eigengebrauch.

Insgesamt fünfmal brach eine Pflegekraft an ihrem Arbeitsort – einem Alterszentrum im Kanton Zug – verschlossene Betäubungsmittelschränke auf. Dazu verwendete sie laut Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft verschiedene Werkzeuge. Der dabei verursachte Sachschaden beträgt rund 1300 Franken.

Bei den Taten, die sich alle zwischen März und Mai eines Jahres ereigneten, stahl sie betäubungsmittelhaltige Medikamente im Gesamtwert von etwas über 260 Franken. Die Medikamente konsumierte sie selber.

Immer nach dem gleichen Muster

Um an die Medikamente zu kommen, ging die Pflegekraft immer nach demselben Muster vor. In unbeobachteten Augenblicken während des Tages, in der Nacht aber auch ausserhalb der Arbeitszeit, betrat sie Stationszimmer in verschiedenen Etagen. Dort brach sie die Betäubungsmittelschränke auf und entwendete Medikamente wie Oxynorm, Tramadol und Morphinpräparate. Laut Strafbefehl, habe sie diese selber konsumiert.

Zweimal betrat sie das Alterszentrum, in dem sie arbeitete,nachts und in der Morgendämmerung, aber ausserhalb der Arbeitszeit und stahl verschiedene Medikamente. Allen Diebstählen gemein war, dass sie sich auf Stationen ereigneten, auf denen die Pflegekraft nicht tätig war. Sie habe, laut Strafbefehl, zu keinem Tatzeitpunkt weder Ermächtigung noch Veranlassung gehabt, Stationszimmer ausserhalb ihrer Station oder ihren Arbeitsort ausserhalb der Arbeitszeit zu betreten.

Mehrfache Schuldsprüche

Die Staatsanwaltschaft spricht die Pflegekraft schuldig:

  • des mehrfachen Hausfriedensbruchs;
  • der mehrfachen Sachbeschädigung;
  • der geringfügigen Sachbeschädigung:
  • des mehrfachen geringfügigen Diebstahls;
  • der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zum eigenen Konsum.

Hausfriedensbruch kann gemäss Strafgesetz mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Auf Sachbeschädigung steht eine Strafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Diebstahl kann mit bis zu fünf Jahren Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. Geringfügiger Diebstahl zieht eine Busse nach sich. Und die mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zum eigenen Konsum wird bestraft mit Busse.

Laut Strafbefehl wird die Pflegekraft mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 30 Franken, sowie zwei Bussen zu je 300 Franken bestraft. Diese sind zu bezahlen. Zudem muss sie die Verfahrenskosten in Höhe von 3000 Franken bezahlen.

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