Unternehmen, die 2020 und 2021 substanzielle finanzielle Einbussen aufgrund behördlicher Corona-Massnahmen zu verzeichnen hatten, können erneut ein Gesuch um Härtefallhilfe einreichen. Die Pandemie habe sich entgegen den Erwartungen vor Jahresfrist über den Sommer 2021 hinweg erstreckt – die in der Folge verordneten behördlichen Massnahmen trafen einzelne Wirtschaftsbranchen stark. Der Entscheid zur Verlängerung der Härtefallhilfe wird deshalb auch von der hauptbetroffenen Urner Gastro-Branche unterstützt, wie die Standeskanzlei Uri in einer Mitteilung schreibt.
Die rechtlichen Grundlagen wurden mit einem neuen Covid-19-Härtefallreglement durch den Regierungsrat und den Landrat bereits geschaffen. Gesuche für Härtefallhilfen können vom 10. Februar 2022 bis am 31. März 2022 elektronisch bei der Volkswirtschaftsdirektion Uri eingegeben werden. (mha)