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Uri

Härtefälle: Hilfe soll bis Juni gesichert werden

Die Urner Regierung will die Härtefallmassnahmen verlängern und 0,8 Millionen dafür sicherstellen. Dabei kommt die Notrechtsklausel zum Zug.
Die Schutzmassnahmen vor Corona führen auch im Tourismus zu Umsatzeinbussen. (Urs Hanhart / Urner Zeitung)

Florian Arnold

Wie sich die Coronapandemie entwickelt, getraut sich wohl niemand vorher zu sagen. Ging man Mitte letzten Jahres eher von einer Beruhigung der Situation aus, hat sich diese durch die Omikron-Variante wieder etwas zugespitzt. So sind denn für gewisse Branchen noch immer Härtefallgelder notwendig, damit diese überleben können. Die Urner Regierung will nun für das aktuelle Jahr 0,8 Millionen Franken reservieren. Der Betrag soll dann in Tranchen in den Wirtschaftsförderungsfonds eingespeist werden, um nicht den Fonds auf Vorrat zu vergrössern. So beantragt es die Regierung dem Landrat.

Arbeitsplätze und Löhne sichern

Die bestehende Härtefallregelung zielt auf die Unternehmen der Reise- und Eventbranche, die Hotellerie und Gastronomie sowie weitere touristische Betriebe ab, die besonders unter starken Umsatzrückgängen leiden. «Sie benötigen weiterhin zielgerichtete und rasche Unterstützungsleistungen», schreibt die Urner Regierung in ihrem Bericht und Antrag an den Landrat. Die sachliche und zeitliche Dinglichkeit sei damit gegeben. Mit dem Inkrafttreten könne nicht bis zu einer Volksabstimmung gewartet werden. «Es gilt wiederum Arbeitsplätze und Löhne zu sichern und den volkswirtschaftlichen Schaden einzudämmen.»

Die Regierung betont dies, weil das Gesetz unter die Notrechtsklausel fällt. Diese wurde 2020 neu geschaffen und vom Urner Volk mit deutlichem Mehr angenommen. Zuvor kannte der Kanton Uri kein Dringlichkeitsrecht. Angetrieben durch die Coronapandemie wurde die Notrechtsklausel geschaffen, die «zeitlich befristete» Noterlasse möglich macht. Diese werden dem Landrat unterbreitet, der dann über die weitere Geltung und Befristung befindet. Im Dezember 2020, nicht mal einen Monat nach der Schaffung der Klausel, wurde diese bereits zum ersten Mal angewandt. Damals verabschiedete er den ersten Erlass über die Härtefallmassnahmen. Im Februar stützte dies dann der Landrat. Die Bestimmungen galten bis im Juni letzten Jahres.

Hilfe bis Juni sichern

Um auch für Einbussen im zweiten Halbjahr 2021 aufkommen zu können, muss nun die gesetzliche Grundlage verlängert werden. Der Noterlass soll nun neu bis Juni 2022 gelten, beantragt die Regierung. «Diese Geltungsdauer ist aus heutiger Sicht und Abschätzung des weiteren Verlaufs der Pandemie angemessen und ausreichend», schreibt die Regierung. «Je nach Entwicklung der wirtschaftlichen Situation ist jedoch eine weitere Verlängerung des Noterlasses erforderlich, wobei sich der Landrat dannzumal erneut zur weiteren Geltung und zur Befristung äussern kann.»

Wie aus dem Kreditantrag an den Landrat hervorgeht, hat der Regierungsrat bisher folgende Mittel aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung gestellt: 1,1 Mio. Franken für die erste Pandemiewelle; 1,9 Millionen für die zweite Pandemiewelle sowie 4,5 Millionen als Beteiligung am Härtefallprogramm 2021 des Bunds. «Mit diesen Kantonsmitteln in der Höhe von 7,5 Mio. Franken konnten Bundesmittel in der Höhe von 14,43 Mio. Franken ausgelöst und damit insgesamt rund 22 Mio. Franken zu Gunsten von Unternehmen sichergestellt werden», erklärt die Regierung.

Beantragt ist nun, dass der Landrat Kenntnis nimmt von 300’000 Franken, die für das zweite Halbjahr 2021 zurückgestellt wurden, sowie von 3,1 Millionen, die in den Förderungsfonds gelegt wurden. 800'000 Franken werden für das neue Härtefallprogramm beantragt. Die Finanzkommission des Landrats stimmt allen Forderungen zu.

Auszahlungen an Unternehmen sind unter anderem an diese Kriterien gebunden:

  • Ein Unternehmen muss nachweisen, dass es wegen Covid-19 seine Unternehmenstätigkeit nicht fortführen kann.
  • Sie müssen zumutbare Selbsthilfemassnahmen ergriffen haben.
  • Die Hilfsgelder werden an den ungedeckten Kosten bemessen. Für unzureichende Selbsthilfemassnahmen können Abzüge gemacht werden.
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