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Gutscheine auch in Hünenberg?

Eine Kommission prüft zurzeit die Umstellung des Subventionierungssystems in der Kinderbetreuung.
Weiter ein Thema in Hünenberg: die Kinderbetreuung (Symbolbild). Bild: Gaetan Bally/Keystone)

Hünenberg besteht momentan eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein Familie plus, wie Christian Bollinger, Leiter Soziales und Gesundheit, mitteilt. Diese regelt die subventionierten Angebote. Das Tarifsystem genehmigt jeweils der Gemeinderat.

Die Eltern, welche eine Subvention beanspruchen wollen, füllen bezüglich ihres anrechenbaren Einkommen eine Selbstdeklaration aus. Nach den pauschalisierten Abzügen ergibt sich der leistungsabhängige Tarif, welcher durch den Verein Familie plus für die vereinbarte Betreuung in Rechnung gestellt wird.

Als Referenz dienen andere Zuger Gemeinden

Nun hat die Gemeinde eine neunköpfige Ad-hoc-Kommission eingesetzt, welche alternative Systeme prüfen soll. Als Referenzbeispiele dienen vor allem jene Zuger Gemeinden, die bereits auf das System der Ausgabe von Betreuungsgutscheinen umgestellt haben, wie Baar oder Steinhausen. «Die Kommission hat die Aufgabe, zugelassene Systeme auf deren Qualität zu prüfen und der Gemeinde einen Vorschlag für die Reichweite der neuen Subventionspraxis zu unterbreiten», erklärt Bollinger. Sie erarbeite ferner die Voraussetzungen, unter welchen eine Anspruchsberechtigung der Eltern gegeben sei, und schlage Varianten für das Berechnungsmodell der Betreuungsgutscheine für Klein- und Schulkinder vor. Die Kommissionsmitglieder würden sich auch Gedanken machen über eine effiziente Abwicklung des Prozederes. «Ausserdem zeigen sie die finanziellen Auswirkungen für Gemeinde und Eltern auf.»

Momentan kommen Eltern in den Genuss einer Subventionierung, deren Gesamteinkommen maximal 170'000 Franken beträgt. Abzugsberechtigt sind Pauschalen von 6000 Franken pro Haushalt, 12'000 Franken pro Kind und 3000 Franken für den zweitverdienenden Elternteil sowie effektiv geleistete Unterhaltsbeiträge. Ab einem Reinvermögen von 350'000 Franken müssen die Eltern den Höchsttarif bezahlen. «Die Kosten für die Gemeinde stehen bei der Diskussion nicht im Vordergrund», betont Bollinger. «Eine Ausdehnung der Subventionspraxis auf mehr Kinderbetreuungs-Betriebe soll jedoch nicht zu Mehrkosten für die Gemeinde führen.»

Wer wird entscheiden?

Sobald eine gute Entscheidungsgrundlage geschaffen ist, wird sich zeigen, ob der Gemeinderat im Rahmen seiner Kompetenzen, die ihm das gemeindliche Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung einräumt, selbst eine Entscheidung fällen kann oder ob an einer Gemeindeversammlung beziehungsweise an der Urne durch das Volk entschieden wird.

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