Personen, die freiwillig und ohne Lohn andere Menschen pflegen und betreuen, sollen belohnt werden. Das ist das Hauptanliegen der Privatpflege- und Betreuungsinitiative der Mitte-Partei, welche sie im März 2019 einreichte, und des Gegenvorschlags der Luzerner Regierung. Diesen stellte er am Mittwochmorgen den Medien vor.
Die beiden Vorlagen haben unterschiedliche Ansätze, wie dieses Hauptanliegen erfüllt werden soll: Während die Initiative der Mitte will, dass betreuenden Personen ein Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen ermöglicht wird, setzt der Gegenvorschlag in zwei Bereichen an.
Anerkennungszulagen und Gutscheine
Einerseits soll Angehörigen, die freiwillig, regelmässig und unentgeltlich eine Person zuhause betreuen, jährlich eine Anerkennungszulage ausgezahlt werden. Die Höhe dieser Zulage soll sich am steuerrechtlichen Mindestabzug auf Nebenerwerb orientieren, der derzeit 800 Franken beträgt, so der Regierungsrat. Dabei können die betreuten Personen höchstens zwei Personen bezeichnen. In diesem Fall würde die Zulage je zur Hälfte ausgezahlt, also je 400 Franken.
Andererseits soll den betreuten Personen jährlich ein Gutschein von mindestens 1200 Franken ausgestellt werden. Dieser kann für Angebote im Kanton Luzern, wie für Hilfe im Notfall und im Haushalt oder Aufenthalte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen verwendet werden. Er dient zur Entlastung der betreuenden Angehörigen.
Doch warum hat die Regierung überhaupt einen Gegenentwurf ausgearbeitet? Dies benötigt einen Blick zurück. Der Regierungsrat hatte dem Kantonsrat im März 2020 die Ablehnung der Privatpflege- und Betreuungsinitiative beantragt, da er eine Honorierung der Angehörigenbetreuung über einen steuerlichen Abzug als nicht sachgerecht erachtete.
Auch der Kantonsrat fand, dass ein solcher Abzug nicht die richtige Honorierung sei. Das Grundanliegen fand er jedoch unterstützungswürdig und beauftragte den Regierungsrat, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Gemäss dem Regierungsrat habe dieser zwei Vorteile: Er führe «wirkungsvolle Instrumente ein, um die Angehörigen einerseits wertzuschätzen und andererseits zu entlasten».
Rund 3000 Personen dürften Voraussetzungen erfüllen
Anspruch auf den Gutschein sollen zu Hause lebende betreuungsbedürftige erwachsene Personen aus dem Kanton Luzern haben, die eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Anknüpfung an die Hilflosentschädigung erlaube eine administrative Überprüfung der Betreuungsbedürftigkeit. Rund 3000 Personen dürften gemäss Regierung die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Die jährlichen Kosten für die Anerkennungszulagen und für die Gutscheine belaufen sich auf voraussichtlich fünf Millionen Franken. Diese teilen sich der Kanton und den Gemeinden zur Hälfte. Damit sind die Kostenfolgen des Gegenentwurfs halb so hoch wie jene der Initiative der Mitte.
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