In diesen Tagen erhalten einige Luzerner einen mahnenden Brief vom Strasseninspektorat. Inhalt: Man solle sich doch bitte an den fürs Quartier geltenden Wochentag für die Kehrichtabfuhr halten und die Güselsäcke nicht schon einen Tag zuvor an die Strasse stellen. Im Wiederholungsfall müssen die Güselsünder der Stadt eine Aufwandentschädigung von 90 Franken zahlen. Um den Sack dem richtigen Haushalt zuzuordnen, werden sie von den Arbeitern des Strasseninspektorats aufgeschlitzt und auf Indizien durchsucht.
«Ja, wir haben letzte Woche begonnen, die Leute zu mahnen», sagt Othmar Fries, Abfallberater bei der Stadt. Zuvor habe man den Luzernern einen Monat Zeit gegeben, sich an die Neuerung im Abfallregime anzupassen. Denn seit Anfang Jahr taucht die Kehrichtabfuhr in den Luzerner Aussenquartieren nur noch einmal wöchentlich auf – statt wie zuvor zweimal. «Besonders die ersten zwei Januarwochen waren problematisch», sagt Fries. Die blauen Güselsäcke hätten teilweise mehrere Tage am Strassenrand gestanden.
Stefan Roschi
Den ausführlichen Artikel lesen Sie am Donnerstag in der Neuen Luzerner Zeitung.