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Luzern

Grundstücke entlang der Spange Nord werden an Wert verlieren

Welchen Einfluss hat der geplante Autobahnzubringer in der Stadt Luzern auf die angrenzenden Liegenschaften? Einzelne Häuser könnten dadurch rund eine halbe Million Franken weniger wert sein, sagt ein Experte.

Beatrice Vogel

Geht es nach dem Kanton Luzern, wird dereinst eine breite Strasse zwischen Schlossberg und Fluhmühle die Stadt Luzern durchziehen. Die Spange Nord soll den Autoverkehr aus dem Rontal und dem Osten der Stadt effizient auf die Autobahn bringen. Dass die heute schon stark befahrene Friedentalstrasse mit noch mehr Verkehr belastet wird, stösst bei Anwohnern und in der Stadtbevölkerung auf Widerstand. So ist am 11. Mai erneut ein Protestmarsch geplant.

Neben der emotionalen und psychischen Belastung, die eine grosse Strasse direkt vor der Haustür verursachen kann, dürfte die Anwohner auch ein finanzieller Faktor beschäftigen: der Wert ihrer Liegenschaften. Welche Auswirkungen wird die Spange Nord auf diesen haben? «Die 150 direkt betroffenen Immobilien entlang der Spange Nord würden durch deren Bau total rund 30 bis 40 Millionen Franken an Wert verlieren», sagt der Luzerner Architekt und Schatzungsexperte Renzo Testorelli. «Für einzelne Liegenschaftsbesitzer kann das bedeuten, dass ihre Objekte auf einen Schlag eine halbe Million Franken weniger Wert haben.»

Wertverlust wegen Lärm und schlechter Aussicht

Die Hauptfaktoren für den Wertverlust sind laut Testorelli der Verkehrslärm sowie die Aussicht, die unter der Strasse leidet. «Der Strassenraum wird verbreitert und vollständig vom Verkehr vereinnahmt. Auch wird das Quartier durch die breite Schneise gespalten.» Für jemanden, der sich überlege, am Schlossberg eine Liegenschaft zu kaufen, seien dies ausschlaggebende Argumente.

Testorelli erinnert an die 1960er Jahre, als man Liegenschaften mit Sicht auf die Autobahn noch angepriesen habe. Im Gegensatz zu damals habe sich der Effekt auf die Liegenschaftswerte umgekehrt. Zwar sei es möglich, so Testorelli, dass der Wert der Immobilien nach einiger Zeit wieder steige:

«Schliesslich verliert die Stadt an sich nicht an Attraktivität und der Mensch gewöhnt sich auch an die Strasse.»

Grundsätzlich sieht Renzo Testorelli keinen Mehrwert der Spange Nord – weder für das Quartier noch für weite Teile des Kantons Luzern. «Dieses Projekt ist völlig überdimensioniert.» Er bezeichnet die Spange als «Autobahn», die sich durch ein Wohnquartier zieht.

Ein weiterer Faktor, der gemäss Testorelli gegen die Spange spricht, ist der Denkmalschutz: «Die gesamte Baugruppe des Friedhofs Friedental ist schützenswert. Dabei geht es auch um optischen Schutz.» Testorelli, der auch Experte für Denkmalpflege ist, kann sich nicht vorstellen, dass der Strassenlärm die Friedhofbesucher nicht stören wird. «Dann ist es vorbei mit dem ‹Friedental›.»

Wenn man die Kosten ausser Acht lasse, sei deshalb aus seiner Sicht die einzige passable Lösung für den Autobahnzubringer ein Tunnel vom Würzenbach bis zur Fluhmühle – die sogenannte Variante Haldenstrasse, deren vertiefte Prüfung das Stadtparlament fordert.

Einsprachen: «Wer mitreden will, muss sich einbringen»

Auch für die meisten Anwohner ist die offene Spange kein Thema. Was aber können sie konkret tun? «Es gibt bei jedem Bauprojekt die Möglichkeit, Einsprache zu erheben», sagt der Luzerner Rechtsanwalt Urs Manser. Bei kantonalen Projekten wie der Spange Nord kann bei jeder öffentlichen Planauflage Einsprache erhoben werden, so bei der Auflage des Strassenplans wie auch des Strassenprojekts.

Beim Bypass, der ein Bundesprojekt ist, gelte es zudem Folgendes zu beachten: «Persönlich Betroffene müssen während der Auflagefrist der öffentlichen Planauflage Einsprache erheben, sofern sie dies wollen. Ansonsten sind sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.»

Wird ein Grundstück oder Teile davon für das Strassenprojekt benötigt, kann es zu einer Enteignung kommen. Manser: «Jeder Enteignete hat Anspruch auf volle Entschädigung.» Bei der Verhandlung könne man versuchen, finanziell ein wenig mehr herauszuholen. Einigt sich der Grundeigentümer nicht mit den Behörden, kommt es zu einem Schätzungsverfahren. Würde Urs Manser den Anwohnern empfehlen, Einsprache zu erheben? «Wer mitreden will, muss sich einbringen», sagt er dazu.

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