Philipp Unterschütz
«Das Energiegesetz ist zwar ein Schritt nach vorn, auch wenn er nicht so gross ist, wie wir uns wünschten», sagt Alexander Huser, Präsident der Grünen Nidwalden. Das ist angesichts der Tatsache, dass die Grüne/SP-Fraktion Anfang Februar in der ersten Lesung des Gesetzes mit diversen Anträgen im Parlament auf Ablehnung stiess, noch moderat ausgedrückt. Für die Grünen ist das vom Regierungsrat vorgelegte Energiegesetz «das Produkt aus den minimalen Empfehlungen des Bundesamtes für Energie, was in diesem Gesetz abgebildet werden soll und dem in den Augen des Regierungsrates vermeintlich Machbare für unseren Kanton». Mit diesen minimalen energetischen Leitplanken werde Nidwalden das gesteckte Ziel des Bundes, der Klimaneutralität im Jahr 2050, nicht erreichen, sagt Alexander Huser. «Dafür müssten wir grössere Schritte machen.»
Obwohl ihr Versuch, das Gesetz «klimafreundlicher» zu machen, nicht erfolgreich war, hätten die Grünen es wohl zähneknirschend akzeptiert. Wäre da nicht dieser Artikel 14a, der aus der Kommission Bau, Planung, Landwirtschaft und Umwelt kam und vom Landrat in der ersten Lesung äusserst knapp ins Gesetz aufgenommen wurde. Der Artikel führt eine neue Standardlösung ein, welche es künftig erlauben würde, dem herkömmlichen Heizöl 20 Prozent Bioheizöl beizumischen. Das war der berühmte Tropfen, der das Fass für die Grünen zum Überlaufen brachte. «Gespräche im Vorfeld der zweiten Lesung, lassen befürchten, dass eine Mehrheit im Landrat diesen Artikel definitiv im Gesetz verankern will», sagt Alexander Huser.
Grüne/SP drohen, Referendum zu ergreifen
In einer Medienmitteilung vom Montag halten die Grünen und die SP fest, dass die Aufnahme dieses Artikels im Gesetz ein massiver Rückschritt sei und der Energiestrategie 2050 des Bundes sowie dem Bestreben, von fossilen Energieträgern wegzukommen, widerspreche. «Falls noch immer eine Mehrheit im Landrat den Artikel unterstützt, wird die Fraktion Grüne/SP das Energiegesetz ablehnen und über weitere Schritte befinden», schreiben die Parteien. Auf Nachfrage bestätigt Grünen-Präsident Alexander Huser, dass diese «weiteren Schritte» wohl ein Referendum bedeuten.
Die Fraktion stört sich laut ihrer Medienmitteilung insbesondere daran, dass mit der Aufnahme dieses Artikels nach wie vor auf fossile Energie (Erdöl) gesetzt werde und weiterhin 80 Prozent des Energieträgers aus Erdöl bestehe. Im besten Fall würden die restlichen 20 Prozent aus Abfall- und Reststoffen bestehen, von welchen in der Schweiz aber zu wenig vorhanden seien, um eine ökonomisch sinnvolle Liefermenge für die Verwendung von Bioheizöl im Verhältnis 80 zu 20 zu garantieren. Die Abfall- und Reststoffe müssten vom Ausland importiert werden.
Auch aus ökonomischer Sicht mache Artikel keinen Sinn
Ein weiteres Problem stelle die beschränkte Haltbarkeit dar: Die Lagerfähigkeit bei Bioheizöl betrage nur sechs Monate. Und schliesslich sei es laut Grüne/SP erwiesen, dass sich ein Wechsel von einer Öl- zu einer CO2-neutralen Heizung gemessen an den Investitions- und den Lebenshaltungskosten finanziell lohnt. Auch aus ökonomischer Sicht ergebe der Artikel mit dem flüssigen «biologischen» Energieträger keinen Sinn.
«Dieser Artikel ist ein Feigenblatt. Es ist nicht realistisch, dass die Möglichkeit überhaupt genutzt wird», sagt Alexander Huser. «Wir wollen verhindern, dass diese neue Standardlösung ins Gesetz oder auch in die Verordnung dazu aufgenommen wird.» Das Gesetz wäre zudem sowieso der falsche Ort, weil alle anderen Standardlösungen in der Verordnung geregelt würden, die der Regierungsrat festlegt.