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Nidwalden

Grüne befürworten Änderungen bei der Sozialhilfe

Die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes bringe eine Entlastung für Betroffene, finden die Nidwaldner Grünen.

Die Grünen Nidwalden begrüssen die zur Vernehmlassung eingegebenen Änderungen bei der Sozialhilfe, wie sie in einer Mitteilung schreiben. Insbesondere die Klärung bei unklaren Zuständigkeiten unter Gemeinden innerhalb des Kantons stosse dabei auf Anklang.

Eine Regelung über die Zuständigkeit bei Konflikten zwischen Gemeinden war im Sozialhilfegesetz bisher nicht enthalten. Neu regelt die Nidwaldner Gesundheits- und Sozialdirektion diese Zuständigkeit im Streitfall. «Damit werden unterstützungspflichtige Personen in administrativen Aufgaben entlastet und die notwendige finanzielle Hilfe ist innert angemessener Zeit sichergestellt», heisst es in der Mitteilung. Die Grünen Nidwalden befürworten diese Entlastung für Einzelpersonen und insbesondere für Familien, die auf rasche finanzielle Unterstützung angewiesen sind.

Anpassungen an eidgenössische Verordnung

Die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Sozialhilfe sieht einerseits Anpassungen an die eidgenössische Verordnung über die Inkassohilfe vor. Anderseits beinhaltet sie auch Anpassungen bei der Regelung der Alimentenbevorschussung. Mit den vorgesehenen Anpassungen werde die Existenzsicherung von Personen gestärkt, die auf Unterhaltsbeiträge und Familienzulagen angewiesen sind, so die Grünen. (lur)

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