Die Vision der Stiftung Pro Integral war ein Zentrum für Hirnverletzte. Dieses sollte in Roggwil, der Nachbargemeinde von Pfaffnau, im Kanton Bern entstehen. Die Stiftung mit Sitz in Sursee hatte mehrere Bauten geplant, die Platz für 75 Patientinnen und Patienten bieten. Kosten: rund 63 Millionen Franken.
Ende 2013 hat die Gemeinde die Baubewilligung erteilt. Doch eine Grossbank, welche das Projekt finanzieren wollte, zog sich 2015 zurück. Die Bedingung des Engagements der Grossbank war eine nachhaltige Sanierung der Organisation, wie es seitens Staatsanwaltschaft Luzern heisst. Die von der Bank geforderte Voraussetzung wurde jedoch nicht erfüllt. 2016 ist dann erstmals der Konkurs über die Stiftung eröffnet worden. Doch die Beschuldigten haben sich als Verantwortliche geweigert, wirksame Kapitalschutzmassnahmen zu ergreifen beziehungsweise die Bilanz zu deponieren, heisst es in der Anklageschrift. Damit sei der Konkurs verschleppt und die Gläubiger geschädigt worden. Die Staatsanwaltschaft Luzern warf den Angeklagten mehrfache Misswirtschaft vor.
Urteil kann noch weitergezogen werden
Anfang Monat standen das Gründerpaar von Pro Integral sowie der Präsident der Gönnervereinigung vor dem Luzerner Kriminalgericht. Nun liegt das Urteil im Dispositiv vor. Der Gründer und Stiftungsratspräsident von Pro Integral wurde der mehrfachen Misswirtschaft und der Vernachlässigung von Unterhaltspflichten schuldig gesprochen. Das Luzerner Kriminalgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 205 Tagessätzen à 80 Franken. Ausserdem muss er eine Busse von 2400 Franken bezahlen. Seine Frau wurde wegen Misswirtschaft betreffend Stiftung Pro Integral zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 140 Franken verurteilt. Der Präsident der Gönnervereinigung wurde der mehrfachen Misswirtschaft schuldig gesprochen. Das Luzerner Kriminalgericht verhängte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 230 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.