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Luzern

Grosse Pläne auf kleinen Flächen in Willisau

Am 11. März befindet das Stimmvolk an der Gemeindeversammlung in Willisau über die Ortsplanungsrevision – und über drei Einsprachen, die nicht bereinigt werden konnten. Kopfzerbrechen bereitet dem Stadtrat aber anderes.
Steht vor einer neuen Ortsplanung: Willisau, aufgenommen vom Turm der Pfarrkirche St. Peter und Paul. (Bild: Philipp Schmidli, 16. Januar 2015)

Alexander von Däniken

Stadt und Land, Siedlungsfläche und Grünfläche – und mittendrin das Städtchen Willisau. Der Stadtrat lädt am 11. März zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung. Im Zentrum steht die Gesamtrevision der Ortsplanung, die letzte ist schon gut zehn Jahre her. Seither haben sich die Raumplanungsgesetze auf Bundesebene und jenes auf kantonaler Ebene geändert. Wichtigste Vorgaben für alle Gemeinden: Statt der bisher gebräuchlichen Ausnützungsziffer gibt es neu die Überbauungsziffer, und Einzonungen sind kaum mehr erlaubt. Will eine Gemeinde weiter wachsen, muss das in der Regel über bereits eingezontes Siedlungsgebiet geschehen.

Laut Stadtammann Wendelin Hodel (CVP) war genau das die grösste Herausforderung:

«Quartiere verdichten ist sehr anspruchsvoll.»

Denn mehr Wohneinheiten auf derselben Fläche erfordern entsprechend eine zusätzliche oder breitere Strasse oder Tiefgaragenplätze. Als Beispiel nennt Wendelin Hodel die Wohnzone Schützenrain/Adlermatte südlich des Hirschparks, wo künftig im Einklang mit den Nachbarparzellen verdichtet werden soll. Dafür hat der Stadtrat mehrere Parzellen in insgesamt vier Gebiete zusammengefasst.

Ein Zehntel der Einsprachen nicht bereinigt

Die Ortsplanungsrevision wurde im März letzten Jahres öffentlich aufgelegt. Rund 30 Einsprachen gingen ein. Davon konnten bis auf 3 alle bereinigt werden – sie werden am 11. März zusammen mit der neuen Ortsplanung präsentiert. Der Stadtrat empfiehlt, die Einsprachen abzuweisen.

Die erste Einsprache stammt von einer Privatperson. Sie zweifelt eine Statistik der Gemeinde an und hat darum beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingelegt.

Die zweite Einsprache stammt von WWF Schweiz, WWF Luzern und Bird Life Luzern. Die Naturschutzorganisationen fordern, die Ausscheidung der Gewässerräume nochmals zu überprüfen. Laut Stadtrat ist die Ausscheidung der Wasserräume ausserhalb der Bauzonen erst bei der nächsten Teilrevision ein Thema. «Diese Teilrevision wird nächstes Jahr gestartet», sagt Wendelin Hodel. Die Naturschutzverbände fordern ausserdem, dass eine Umweltschutzkommission eingesetzt wird. Das haben im Vorfeld auch SP, Grüne und der Naturschutzverein verlangt. Hier ist der Stadtrat bereits entgegengekommen; es wird neu eine nichtpolitische Energie- und Umweltkommission geben.

Die dritte Einsprache stammt von SP, Grünen und dem Naturschutzverein. Sie verlangen, dass maximal fünf Prozent der Parkplätze oberirdisch sein dürfen, wenn ein Bauvorhaben mit mehr als 20 Parkplätze geplant ist. Gemäss Stadtrat enthält das neue Bau- und Zonenreglement bereits Einschränkungen. Eine zusätzliche Verschärfung sei nicht zielführend.

Eine weitere Einsprache stammt vom Innerschweizer Heimatschutz – und wurde zwei Tage nach der Auflagefrist eingereicht, darf also nicht berücksichtigt werden.

Hinweis: Die ausserordentliche Gemeindeversammlung findet am 11. März um 19.30 Uhr in der Festhalle Willisau statt.

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