notifications
Nidwalden

Gleitschirmunfall in Wolfenschiessen: Bundesstrafgericht spricht Pilot schuldig

Zwei Männer stürzen im Kanton Nidwalden mit dem Tandem-Gleitschirm beim Landeanflug ab. Der Passagier wird dabei verletzt, der Pilot später verurteilt – weil er laut Experten Fehler begangen hat.
Das Bundesgericht sieht das fehlerhafte Flugverhalten des Piloten als Unfallursache. (Archivbild: Pius Amrein
)

Manuel Bühlmann

Zum Unfall kam es im Anflug auf einen Landeplatz in Wolfenschiessen: Der Gleitschirm klappte ein, die beiden Männer fielen aus rund acht Metern in die Tiefe. Der Passagier zog sich beim Sturz mehrere Brüche zu, war während fast eines Jahres erst ganz, dann teilweise arbeitsunfähig. Der Pilot, der an jenem Vormittag vor drei Jahren einen Prüfungsflug absolvierte, muss sich vor Gericht verantworten.

Den Strafantrag hatte der Verunfallte gestellt. Der Hauptanklagepunkt: fahrlässige Körperverletzung. Weil Gleitschirme juristisch als Luftfahrzeuge gelten, ist die Bundesanwaltschaft für die Anklage zuständig. Der Beschuldigte focht den Strafbefehl an, weshalb es im März zur Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona kam.

Pilot hatte zuvor 200 Flüge allein und 40 Tandem-Flüge absolviert

Das am Montag veröffentlichte schriftliche Urteil zeigt: Im Zentrum steht die Frage, ob der Absturz auf einen Fehler des Piloten zurückzuführen ist. Der Beschuldigte, der zum Zeitpunkt des Unfalls 200 Flüge allein und knapp 40 mit dem Tandem-Gleitschirm absolviert hatte, sagte aus, er habe nach bestem Wissen und Können gehandelt. Einen Flugfehler könne er sich nicht vorwerfen. Dieser Darstellung widersprach der Experte, der eigentlich den Prüfungsflug hätte bewerten müssen und dann Zeuge des Absturzes wurde: Der Pilot habe den Unfall verursacht, indem er zu stark an der Steuerleine zog, was zu einem Strömungsabriss geführt habe. Ein Gutachter kam zu einem ähnlichen Ergebnis und hielt fest, die Unfallsituation sei in der letzten Kurve, die offensichtlich zu langsam geflogen worden sei, ausgelöst worden.

Gericht sieht fehlerhaftes Flugverhalten als Ursache

«In sich schlüssig und nachvollziehbar», nennt der Bundesstrafrichter die Einschätzungen der beiden Fachleute. «Für das Gericht ist erstellt, dass das beschriebene fehlerhafte Flugverhalten des Beschuldigten die wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache für den Absturz des Tandem-Gleitschirms war und weder ungünstige oder unerwartete Windverhältnisse noch höhere Gewalt oder ein Drittverschulden in Betracht fallen.» Der Pilot habe aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit einen Flugfehler begangen, befand das Bundesstrafgericht. Und:

«Als Ergebnis steht fest, dass der Beschuldigte durch sein sorgfaltswidriges Verhalten die Verletzungen des Privatklägers verursacht hat.»

Wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Damit wird der Mittfünfziger milder bestraft als von der Bundesanwaltschaft gefordert, diese hatte zusätzlich zu einer höheren Geldstrafe eine Busse von 1500 Franken beantragt. Der Bundesstrafrichter attestierte dem Gleitschirmpiloten, der sich beim Verunfallten entschuldigt und ihn mehrmals im Spital besucht hatte, aufrichtige Reue, was sich strafmildernd auswirkte. Das Urteil kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden.

Kommentare (0)