Roman Hodel
Roman Hodel
Natur, Luxus, Perfektion. Mit diesen Worten wird die geplante Überbauung Sonnhalde-Park in Kastanienbaum auf ihrer Website beschrieben. Auf diesem Areal sollen in 7 Häusern 21 Eigentumswohnungen entstehen:
Doch ein Nachbar wehrt sich dagegen. Jetzt folgt das nächste Kapitel in dem langjährigen Rechtsstreit: Das Luzerner Kantonsgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Nachbarn gutgeheissen und hebt eine Baubewilligung der Gemeinde Horw auf. Diese wird angewiesen, weniger Parkplätze zu bewilligen. Der Normbedarf von in diesem Fall 21 Parkplätzen für die Bewohner dürfe um maximal 7 überschritten werden.
Periphere Lage und Wohnungsgrösse reicht nicht für Ausnahme
Die Gemeinde hatte eine Ausnahmebewilligung für 42 Parkplätze gesprochen und begründete diese wie folgt: Man anerkenne die erhöhte Nachfrage nach Parkplätzen mit Blick auf die eher periphere Lage und die Wohnungsgrössen. Im Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, steht: «Die periphere Lage, die Grosszügigkeit der Wohnungen sowie deren gehobener Ausbaustandard trifft auf zahlreiche Grundstücke sowohl im Wohngebiet Kastanienbaum als auch in anderen Gebieten der Gemeinde Horw zu. Allein damit können besondere Verhältnisse, für welche die Errichtung von 21 zusätzlichen Abstellplätzen gerechtfertigt wäre, nicht begründet werden.» So gesehen hätte die Gemeinde laut Urteil bei vielen anderen Bauprojekten auch eine Ausnahme machen müssen.
Es ist bereits das zweite Urteil des Kantonsgerichts in Sachen Parkplätze im Sonnhalde-Park. 2019 rügte es die Gemeinde, weil diese den Normbedarf mit 39 Parkplätzen falsch berechnet hatte (wir berichteten). Dabei stützte sie sich seit Jahren auf eine VSS-Norm, die es gar noch nicht gab, als das aktuell gültige Horwer Parkplatzreglement 1988 in Kraft getreten war. Deshalb, so das Gericht damals, müsse sich die Gemeinde an der kantonalen Planungs- und Bauverordnung und damit an der anrechenbaren Geschossfläche orientieren. Schon damals hielt das Gericht fest, dass der Normbedarf noch 21 Parkplätze betrage. Daraufhin ist die Gemeinde zwar laut neuer Berechnung vorgegangen, dennoch erachtete sie 42 Parkplätze im Sinne einer Ausnahme als weiterhin angemessen.
Für den Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) ist klar:
«Mit dieser Rechtsprechung können wir zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich 42 Parkplätze bewilligen, wie das eigentlich vorgesehen war.»
Klar sei zudem, dass das Urteil von 2019 eine ungewollt starke Regulierung von Parkplätzen für Liegenschaften an Hanglagen bedeute. Aber: Nur so lange das alte Parkplatzreglement noch in Kraft ist. «So bald das neue Reglement gilt, ändert sich dies», sagt Zemp. «Denn in diesem wird als Bemessungsgrundlage die Hauptgeschossfläche verwendet. Diese liegt nahe an der früher verwendeten Bruttogeschossfläche.» Im Fall des Sonnhalde-Parks wären laut Zemp dann ähnlich viele Parkplätze möglich wie die bewilligten 42. Das neue Reglement hat der Einwohnerrat letzte Woche in einer ersten Lesung beraten und einstimmig gutgeheissen.
Sonnhalde-Park-Bauherr wehrt sich gegen neues Reglement
Doch genau gegen dieses neue Reglement läuft der Bauherr des Sonnhalde-Parks Sturm. Es ist der Krienser Architekt Patrick Müller, der sich im Horwer Bürgerkomitee «für genügend Parkplätze im Eigenheim» engagiert. «Wir stecken in Verhandlungen mit dem Gemeinderat, denn das Reglement hat noch verschiedene Schwächen, die wir ausgemerzt haben wollen», sagt er. Eine davon sei, dass die darin vorgesehenen Ausnahmeregeln für mehr Parkplätze wie beim alten Reglement zu wenig klar formuliert sind, um allenfalls vor Gericht zu bestehen.
Müller wird das Baugesuch nun zwar zähneknirschend mit 28 Parkplätzen einreichen. Das Bauvolumen unter der Erde bleibt jedoch gleich. Das ist gemäss Urteil ausdrücklich erlaubt. Ein Teil der Kellerräume will er dann später, wenn das Reglement in Kraft ist, per Änderungsbewilligung in die restlichen Parkplätze umwandeln. Ungeachtet dessen lässt sich Müller das jüngste Urteil des Kantonsgerichts nicht gefallen:
«Der Richter spielt sich hier als Gesetzgeber auf und greift in die Kompetenz der Gemeinde ein, wie ich das noch nie erlebt habe – das geht gar nicht.»
Er werde das Urteil deshalb ans Bundesgericht weiterziehen. Von den potenziellen Käufern sei trotz Verzögerungen bislang niemand abgesprungen – im Gegenteil: Mittlerweile seien gar 19 der 21 Wohnungen reserviert. Müller sagt: «Die Käufer verstehen, dass es nur den Weg des Weiterkämpfens gibt.»