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Luzern

Leben von Türsteher gefährdet: Gericht entscheidet auf Gefängnis statt Klinik

Ein Autohändler aus dem Kanton Luzern muss ins Gefängnis, weil er mit einem rasanten Rückwärtsfahrt-Manöver das Leben eines Türstehers gefährdet hat. Das Kriminalgericht verzichtet aber darauf, den Mann in eine psychiatrische Klinik zu stecken.
Das Kriminalgericht beim Alpenquai in Luzern. (Bild: Pius Amrein, 16. Juli 2018)

Die Staatsanwältin hatte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, diese aber zugunsten einer stationären Massnahme aufschieben wollen, weil dem Beschuldigten keine gute Prognose gestellt werden könne. Das Gericht ordnete neben der 22-monatigen Gefängnisstrafe eine ambulante psychotherapeutische Behandlung an, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Montag publiziert wurde.

Es sprach den heute 41-Jährigen schuldig der Gefährdung des Lebens, der mehrfachen Nötigung, der mehrfachen Sachbeschädigung, des Hausfriedensbruchs und des mehrfachen Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerschein. Den Vorwurf der Drohung bestätigte das Gericht nicht. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte hatte 2015 im Zwist mit einem betagten Nachbars-Ehepaar dieses in dessen Auto zuparkiert, was ihm als Nötigung ausgelegt wurde. Hauptpunkt der Anklage war eine Tat im April 2016. Nach einem Streit mit dem Türsteher einer Bar in der Stadt Luzern ging dieser zum parkierten Auto, an dessen Steuer der Beschuldigten sass. In dem Moment fuhr er zuerst vor-, dann in rasantem Tempo kurz rückwärts und schliesslich davon.

Abschütteln oder überfahren?

Er habe den Türsteher aus Angst abschütteln wollen, gab der Autohändler vor Gericht zu Protokoll und forderte einen Freispruch. Die Staatsanwältin sah das anders: Weil er als Stammgast keinen Zutritt zur Bar erhalten habe, habe er sein Fahrzeug als gefährliches Tatwerkzeug eingesetzt. Es sei eine glückliche Fügung gewesen, dass der Türsteher sich mit einem Sprung habe in Sicherheit bringen können.

Der dringende Tatverdacht sei zu bejahen, hielten die Richter fest. Die Wiederholungsgefahr bestehe nach wie vor. Allerdings wird der Mann, der an Krebs erkrankt ist, aufgrund seines Gesundheitszustands nicht dazu verpflichtet, einer geregelten Arbeit nachzugehen.

Neben der Freiheitsstrafe verlängerte das Gericht bereits angeordnete Ersatzmassnahmen. Dazu zählt etwa ein Ortsverbot für den Wohnort seiner Frau und der zwei gemeinsamen Kinder, der ehemaligen Nachbarn sowie der besagten Bar. Auch ist ihm der Kontakt zum Türsteher und dem Nachbars-Ehepaar untersagt. (sda)

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