Urs Hanhart
Urs Hanhart
Urs Hanhart
«Die Sicherheitsdirektion hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, für die am 10. April in Altdorf geplante Coronakundgebung die Bewilligung nicht zu erteilen. Der Entscheid erfolgte nach Rücksprache und in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat, dem Sonderstab Covid-19 und der Kantonspolizei Uri», das sagte Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Altdorf, die er zusammen mit Polizeikommandant Reto Pfister abhielt. Jüngste Ereignisse mit Coronakundgebungen hätten anschaulich aufgezeigt, dass einerseits nur eine kleine Minderheit der Teilnehmenden der Maskentragpflicht nachkomme. Andererseits könne die Maskentragpflicht ab einer gewissen Anzahl von Teilnehmenden weder von den Organisatoren noch von der Polizei durchgesetzt werden. Die Verweigerung der Bewilligung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus sei erforderlich und auch verhältnismässig.
«Eine Intervention von Seiten der Polizei würde wohl zu einer Eskalation führen, was in Anbetracht von vielen friedlichen Teilnehmenden, wie beispielsweise Familien mit Kindern, nicht verantwortbar wäre», so Moretti. Beim negativen Bewilligungsentscheid habe auch die Tatsache eine wichtige Rolle gespielt, dass die Fallzahlen im Kanton Uri in den vergangenen 14 Tagen wieder wesentlich gestiegen seien, wie auch in anderen Regionen der Schweiz.
Keine Abstrafung für Coronakritiker
Moretti appellierte an das Aktionsbündnis Urkantone, die Veranstaltung abzusagen. Gleichzeitig forderte er alle an der Kundgebung interessierten Personen auf, am 10. April auf eine Reise nach Altdorf zu verzichten. Er betonte: «Mir ist völlig bewusst, dass es sich bei diesem Entscheid um eine Beschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit handelt. Vor allem auch deshalb ist mir dieser Entscheid alles andere als leicht gefallen. Wir beabsichtigen keineswegs eine Abstrafung der Organisatoren oder der sogenannten Coronagegner. Wenn wir aber im Zusammenhang mit der Durchführung von Kundgebungen in Situationen geraten könnten, die weder von den Organisatoren noch von den Vollzugsorganen rechtlich korrekt zu meistern wären, kann eine Veranstaltung nicht bewilligt werden. Das ist in der aktuellen Lage denn auch verhältnismässig.» Laut dem Sicherheitsdirektor hatten auch die kürzlich gemachten negativen Erfahrungen bei einer ähnlichen Veranstaltung in Liestal den ablehnenden Entscheid mitbeeinflusst. Dort wurde die Maskentragpflicht von vielen ganz bewusst ignoriert.
Polizeikommandant Pfister wies darauf hin, dass die Organisatoren in einem ersten Gespräch am 1. März von rund 1000 Kundgebungsteilnehmern gesprochen hätten, allenfalls 1500 bis 2000. Später sei dann aber ein Flyer publiziert worden mit dem Hinweis, dass Platz für 10'000 Teilnehmende bestehe. Ein detailliertes Verkehrs- und Parkplatzkonzept habe bei einer zweiten Besprechung am 18. März von den Organisatoren nicht vorgelegt werden können.
Gemäss Pfister wird sich die Kantonspolizei akribisch auf den 10. April vorbereiten. Man sei laufend daran, die Lage zu beurteilen. Er versicherte:
«Wir werden am 10. April für Sicherheit sowie Ordnung sorgen und keinerlei Kundgebungen dulden. Rechtsgutsverletzungen werden konsequent zur Anzeige gebracht.»
Aktionsbündnis will Beschwerde erheben
Das Aktionsbündnis zeigte sich in einer ersten Medienmitteilung enttäuscht und kündigte an, gegen das Verbot Beschwerde zu erheben. Die Rede ist sogar vom «Ende der Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Demokratie». Gegen die Entscheidungsträger feuert das Bündnis mit schwerem Geschütz, schreibt es doch: «Es gibt keinen ausreichenden sachlichen Grund für dieses Verbot; es handelt sich um eine rein politische Entscheidung, um die Herstellung einer Öffentlichkeit für die Kritiker der Coronamassnahmen zu verhindern und ein weiteres Wachstum der immer stärker werdenden Bewegung gegen die verantwortungslosen Coronamassnahmen zu verhindern. Bei allen vorgebrachten Gründen handelt es sich um Ausreden, denn in jedem Punkt hätte es eine Lösung gegeben. Aufgrund der Kehrtwende zum bisherigen Verhalten und der Behandlung der Kundgebung auf Regierungsratsebene ist zu vermuten, dass das Verbot auf Intervention von höchster Stelle erfolgte.»
Moretti machte darauf aufmerksam, dass der Entscheid der Sicherheitsdirektion in Form einer Verfügung erfolgt sei. Damit sei er noch nicht rechtskräftig. Beim Regierungsrat könne dagegen eine Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. «Wobei ich noch erwähnen möchte, dass die ausgestellte Verfügung einer allfälligen Beschwerde bereits jetzt eine aufschiebende Wirkung entzieht», so der Sicherheitsdirektor.