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Wikon

Gemeinderat will Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, will die Gemeinde Wikon Tempo 30 auf der Bahnhofstrasse einführen. Von einem Lastwagenverbot sieht der Gemeinderat ab.

Positiv überrascht war Michaela Tschuor, Gemeindepräsidentin von Wikon, «über den konstruktiven Austausch» am Montagabend. In der Gemeinde fand eine Infoveranstaltung zum Verkehrsgutachten und zum Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan mit Schwerpunkt Bahnhofquartier statt. «Die Ortsplanung ist ein emotionales Thema in Wikon, welches uns schon lange begleitet», sagte Tschuor am Dienstag auf Anfrage. Insbesondere die IG Bahnhofquartier und die IG Gewerbe würden unterschiedliche Interessen vertreten, welche schwer vereinbar seien. Doch die Diskussion am Montag sei von beiden Seiten sehr sachlich und lösungsorientiert geführt worden.

Drei Streitpunkte beschäftigte die Teilnehmenden besonders. Einerseits das Verkehrsgutachten, welches diverse Sicherheitsdefizite auf der Bahnhofstrasse präsentierte, andererseits der Verkehrsrichtplan inklusive Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hier forderten die Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnhofstrasse beispielsweise ein Lastwagenverbot, das Gewerbe ist gemäss Tschuor jedoch auf die Transporte angewiesen. «Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass ein LKW-Verbot nicht zielführend ist. Stattdessen sollen die Sicherheitsmängel mit Tempo 30 behoben werden», sagt Tschuor.

Ein dritter Streitpunkt war die Zonenplanrevision. Mehr als 30 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bahnhofquartier hatten sich zuvor zu den Vorschlägen des Gemeinderats in einem Schreiben geäussert und Gegenvorschläge formuliert. «Wir haben verschiedene Punkte aus dem Schreiben aufgenommen», erklärt Tschuor. So habe man beispielsweise dem Antrag zugestimmt, dass Lagerflächen reduziert werden. Und Parzellen neben der Schnöggelimatte habe man in der Wohnzone belassen. «Es ging uns vor allem darum, Kompromisse zu finden.»

Als Nächstes findet die Mitwirkung in Bezug auf die Einführung von Tempo 30 statt. Spätestens Anfang März werden die Unterlagen an den Kanton zur Vorprüfung weitergeleitet. (fmü)

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