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Altbüron

Gemeinde verweigert, Rückzonungen umzusetzen – Kanton zwingt Nutzungsplanung auf

Obwohl Altbüron eine Rückzonungsgemeinde ist, wehrt sie sich seit Jahren dagegen. Nun hat der Kanton die Geduld verloren und nimmt die Umsetzung selbst in die Hand. Der Gemeindepräsident gibt sich dennoch kämpferisch.

Altbüron muss rückzonen, wehrt sich aber bis heute dagegen.
Bild: Bild: Pius Amrein (Altbüron, 28. Juli 2020)

Altbüron hat neben 20 anderen Luzerner Gemeinden zu viel Bauland. Die Gemeinde ist deshalb gemäss Bundesrecht und dem kantonalen Richtplan dazu verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Bau- und Zonenordnung zu verkleinern. Doch die Gemeinde wehrt sich, im Gebiet Rain/Hindergass, Linde und Blatte die Umsetzung zu vollziehen. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, hat Altbüron bis heute keine Unterlagen zur Vorprüfung für die Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie eingereicht.

Das zuständige Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat deshalb ein Ingenieurbüro beauftragt, das anstelle der Gemeinde ein Ortsplanungsdossier für die Umsetzung der Rückzonungsstrategie in Altbüron ausarbeiten soll. Die Unterlagen seien der Gemeinde vor den Sommerferien zugestellt worden. Der Gemeinderat habe in der Zwischenzeit jedoch beschlossen, das Dossier nicht zu übernehmen. Gemeindepräsident Valentin Kreienbühl (Mitte) erklärt auf Anfrage:

«Die vom Kanton vorgeschlagenen Auszonungen erachten wir nach wie vor als nicht sinnvoll.»

Kanton akzeptiert andere Umzonungen nicht

Man habe dem Kanton stattdessen vorgeschlagen, Umzonungen in verschiedenen Gemeindegebieten zu vollziehen. So wären gewisse Grundstücksflächen von der Bau- in die Grünzone oder öffentliche Zone umgewandelt worden, sagt Kreienbühl.

Der Kanton war davon nicht überzeugt: «Der vom Gemeinderat vorgelegte Vorschlag für das weitere Vorgehen ist klar unzureichend und kann insbesondere auch im Vergleich zur Umsetzung der Rückzonungsstrategie in den anderen betroffenen Gemeinden nicht akzeptiert werden», schreibt er. Denn die Gemeinde habe die von der Rückzonung betroffenen Flächen nicht effektiv der Landwirtschaftszone zugeführt, was allerdings zwingend nötig sei.

Kreienbühl räumt ein, dass es sich bei den Vorschlägen vom Gemeinderat um keine echten Rückzonungen handelt. Überrascht sei er vom Entscheid deshalb nicht. Aufgrund von Gesprächen mit dem Kanton habe sich das abgezeichnet. Weshalb macht Altbüron dann überhaupt einen solchen Vorschlag? «Wir haben gehofft, dass dieser kreative Lösungsansatz erfolgversprechend und prüfenswert ist, das hat aber offenbar nicht gereicht. Der Kanton ist strikt in dieser Haltung.»

Gemeindepräsident: Grundeigentümer sind gefragt

Um die Rückzonungen in Altbüron durchzusetzen, hat der Kanton ein Verfahren für den Erlass einer kantonalen Nutzungsplanung eingeleitet, wie er in der Mitteilung weiter schreibt. Damit passe der Kanton die Nutzungsplanung der Gemeinde Altbüron an. Das vom Kanton in Auftrag gegebene Ortsplanungsdossier mit den erforderlichen Rückzonungen werde Ende Oktober während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Valentin Kreienbühl gibt zu verstehen, dass sich auch mit dem jüngsten Entscheid nichts an der Haltung des Gemeinderats ändern wird. Ob die Gemeinde rechtliche Schritte prüfen wird, lässt er offen und verweist stattdessen auf die Grundeigentümer. «Sie haben im Rahmen der öffentlichen Auflage weiterhin die Möglichkeit, sich mit Einsprachen zu wehren.»

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